Unterlagen zur Offenlage des kommunalen Wärmeplans gemäß § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Die Gemeinde Gorxheimertal ist gemäß dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet, bis zum 30.06.2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Der kommunale Wärmeplan wird durch das Fachbüro INFRASTRUKTUR & UMWELT, Professor Böhm und Partner erarbeitet. Der Entwurf wurde am 06.03.2026 fertiggestellt.
Der Entwurf des kommunalen Wärmeplans ist gemäß § 13 Abs. 4 WPG für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für 30 Tage, öffentlich auszulegen. Innerhalb dieser Frist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Entsprechend der Amtlichen Bekanntmachung liegt der Entwurf des kommunalen Wärmeplans in der Zeit vom 18.03.2026 bis einschließlich 17.04.2026 bei der Gemeindeverwaltung Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35, 69517 Gorxheimertal zur öffentlichen Einsichtnahme aus während der Dienstzeiten aus. Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über den kommunalen Wärmeplan informieren und hierzu Stellung nehmen.
Ergänzend steht der Entwurf des kommunalen Wärmeplans während der Auslegungsfrist nachfolgend zur Einsichtnahme zur Verfügung:
KWP Gorxheimertal_Abschlussbericht_Entwurf.pdf
KWP_Gorxheimertal_Anlage_Maßnahmenkatalog_Entwurf.pdf
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist per E-Mail an rathaus(@)gorxheimertal.de, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Bei Fragen können Sie sich an Bauamt unter 06201/2949-16 oder andreas.michael(@)gorxheimertal.de wenden.
Bereitstellungsdatum: 18.03.2026