Amtliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie unsere Amtlichen Bekanntmachungen bzw. aktuelle Informationen der Gemeinde Gorxheimertal.
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Gorxheimertal
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gorxheimertal: Landesweiter Warntag am 12.03.2026 zwischen 10 und 11 Uhr
Am 12. März heulen auch in Gorxheimertal zum landesweiten Probealarm zwischen 10 und 11 Uhr die Sirenen
Hintergrund und Ziel des Aktionstages ist es, die Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen. Beim landesweiten Warntag werden die Auslösemechanismen auf Landesebene und auf der Ebene der Zentralen Leitstellen in Hessen getestet. Neben Sirenen sollen auch zusätzliche Warnmöglichkeiten, wie Cell Broadcast über Mobilfunk getestet werden.
Dazu soll auch eine Entwarnung über Cell-Broadcast erfolgen.
Auch in der Gemeinde Gorxheimertal erfolgt am 12.03.2026 zwischen 10 und 11 Uhr ein Probealarm aller Sirenen.
Für die Bevölkerung besteht kein Grund zur Besorgnis.
Gorxheimertal, 09.03.2026
DER GEMEINDEVORSTAND
gez. Kohl, Bürgermeister
Bereitstellungsdatum: 09.03.2026
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gorxheimertal
Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Unter–Flockenbach
Am Dienstag, den 17.03.2026 ab 20:00 Uhr findet im Bürgerhaus, Siedlungsstr. 52,
69517 Gorxheimertal, die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Unter–Flockenbach statt.
Tagesordnung | |
Eröffnung und Begrüßung | |
Totenehrung | |
Verlesung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung | |
Bericht des Vorstandes | |
Bericht des Kassenverwalters | |
Bericht der Revisoren und Entlastung des Vorstandes | |
Verwendung der Jagdpacht | |
Verschiedenes | |
Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde.
Gorxheimertal, den 16.02.2026
gez. Albert Fischer
Jagdvorsteher
Bereitstellungsdatum 28.02.2026
2. Nachtrag zur Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Gorxheimertal
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom 05.07.2007 (GVBl. I S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2025 (GVBl 2025 Nr. 10) der §§ 1 - 5a, 6a, 9 - 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal in der Sitzung vom 24.02.2026 für den Friedhof der Gemeinde Gorxheimertal folgenden 2. Nachtrag zur Friedhofsordnung beschlossen:
§ 6 erhält folgende Neufassung
§ 6
Bestattungsgebühren
(1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes, werden folgende Gebühren erhoben:
a) | Bei der Bestattung der Leiche Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | |
1) | in einer Reihengrabstätte | 1.054,00 € |
2) | in einer Wahlgrabstätte | |
aa) | Erstbestattung (tiefes Grab) | 1.317,00 € |
bb) | jede weitere Bestattung | 1.054,00 € |
b) | Bei der Bestattung der Leiche Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | |
1) | in einer Reihengrabstätte | 890,00 € |
2) | in einer Wahlgrabstätte | |
aa) | Erstbestattung (tiefes Grab) | 988,00 € |
bb) | jede weitere Bestattung | 790,00 € |
(2) Bei der Beisetzung von Ascheresten werden für das Ausheben und Schließen eines Grabes, folgende Gebühren erhoben:
Für die Beisetzung:
a) | in einer Urnenreihengrabstätte | 278,00 € |
b) | in einer Urnenwahlgrabstätte (je Urne) | 278,00 € |
c) | in einer Grabstätte für Erdbestattung | 278,00 € |
d) | in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen | 278,00 € |
e) | in einer Urnenwiesengrabstätte | 278,00 € |
f) | in einer Urnenbaumgrabstätte | 278,00 € |
g) | in einer Urnenwand/-stele/-erdkammer | 223,00 € |
(3) Für Bestattungen außerhalb der Bestattungszeiten gemäß § 6 der Friedhofsordnung sowie an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag in Höhe von 30 % der vollen Gebühr berechnet.
§ 13 erhält folgende Neufassung:
§ 13
Inkrafttreten
Der 2. Nachtrag tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieses 2. Nachtrags mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und, dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Rechtsvorschriften eingehalten wurden.
Gorxheimertal, 25.02.2026
gez. Frank Kohl
Bereitstellungsdatum: 25.02.2026
Amtliche Bekanntmachung: Bauleitplanung der Gemeinde Gorxheimertal
Bebauungsplan „Friedhofstraße“
hier: Beschluss über die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB; Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.02.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Friedhofstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB beschlossen. Zudem wurde beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Norden des Ortsteils Unter-Flockenbach der Gemeinde Gorxheimertal und besitzt eine Größe von 1.570 m² (ca. 0,16 ha). Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 3/11 der Flur 1 der Gemarkung Unter-Flockenbach.
Der Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein früheres Gärtnereigelände im Norden des Ortsteils Unter-Flockenbach, welches derzeit brach liegt. Das Gelände ist derzeit unbebaut und besitzt keine Nutzung. Anlass der Planung ist das Interesse des Grundstückeigentümers, innerhalb des Plangebietes Wohnnutzung unterzubringen. Insgesamt ist die Errichtung von vier Einzelhäusern mit jeweils maximal zwei Vollgeschossen geplant. Die Zahl der Wohneinheiten soll auf zwei Wohneinheiten pro Gebäude begrenzt werden. Die innere Erschließung des Plangebietes soll über eine private Erschließungsstraße erfolgen, die im Bebauungsplan entsprechend festzusetzen ist. Durch das Bauen in einem gewachsenen Quartier kann für die äußere Erschließung des Plangebietes die bereits vorhandene städtebauliche Infrastruktur genutzt werden.
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan „Friedhofstraße“ sollen die planungsrechtlichen Bedingungen für das Vorhaben geschaffen werden. Für das Plangebiet existiert bislang kein Bebauungsplan.
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Friedhofstraße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor, da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient und die maximal zulässige Grundfläche innerhalb des Plangebietes aufgrund der Größe des Geltungsbereiches von 1.570 m² weniger als 20.000 m² beträgt.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
[Abbildung 1: Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Friedhofstraße“]
Frühzeitige Unterrichtung und Öffentlichkeitsbeteiligung:
Nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit
vom 02.03.2026 bis einschließlich 09.03.2026
unterrichten und zur Planung äußern.
Im Anschluss an die frühzeitige Unterrichtung wird nach § 13a BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit
vom 10.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026
durchgeführt.
Für beide Beteiligungszeiträume wird der Entwurf des Bebauungsplans „Friedhofstraße“ mit Begründung und Bodengutachten wie folgt veröffentlicht:
- Auf der Internetseite der Gemeinde Gorxheimertal www.gorxheimertal.de unter Home → Umwelt, Bauen & Wohnen → Bauen → Bauleitplanung (https://www.gorxheimertal.de/umwelt-bauen-wohnen/bauen/bauleitplanung)
- Auf der Internetseite der Planergruppe ROB www.planergruppe-rob.de unter „Beteiligungsverfahren“ (http://www.planergruppe-rob.de/beteiligungsverfahren/)
- In dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Weinheimer Nachrichten/ Odenwälder Zeitung
Auf die vorgenannte Internetseite der Gemeinde Gorxheimertal wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Rathaus Gorxheimertal, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, Siedlungsstraße 35, Raum 22, während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8.00 – 15.30 Uhr, und Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Zur Erörterung des Bebauungsplans steht Andreas Michael unter 06201/294916 oder andreas.michael(@)gorxheimertal.de
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch an teschner(@)planergruppe-rob.de abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal in öffentlicher Sitzung. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Emailadresse oder/und der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen
Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Gemeinde und dem von ihr mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro Planergruppe ROB GmbH, Am Kronberger Hang 3, 65824 Schwalbach am Taunus für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelle(@)datenschutz.hessen.de.
Gorxheimertal, den 25.02.2026
Bereitstellungsdatum: 25.02.2026
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gorxheimertal
Keine Sprechstunden der Gemeindeverwaltung Gorxheimertal am Montag, 16.03.2026 wegen Auszählung Kommunalwahl, Präsentation vorläufiges Ergebnis auf der Homepage der Gemeinde
Das Wahlrecht zur Kommunalwahl am 15.03.2026 zieht auf Grund der Tatsache, dass den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit des Kumulierens und des Panaschierens eingeräumt wird, einen umfangreichen und zeitaufwändigen Auszählungsvorgang der Personenstimmen nach sich.
Eine Feststellung des Wahlergebnisses noch am Wahlabend, wie dies bei anderen Wahlen der Fall ist, wird daher nicht möglich sein.
Somit wurde festgelegt, dass mit der Auszählung der Personenstimmen erst am Tag nach der Wahl, Montag, 16.03.2026, ab 08.00 Uhr, im Rathaus Gorxheimertal begonnen wird. Dieser Auszählungsvorgang, der im Obergeschoss des Verwaltungsgebäudes stattfindet, ist durchgehend öffentlich!
Da alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung in diese Arbeiten eingebunden sind, bleibt das Rathaus Gorxheimertal am Montag, 16.03.2026 für den Besucherverkehr (Ausnahme: Beobachter des öffentlichen Auszählungsvorgangs) geschlossen. Die Verwaltung wird in diesem Zeitraum auch telefonisch nur bei Notfällen erreichbar sein. Die entsprechende Rufnummer lautet 06201/29490
Für alle Bürgerinnen und Bürger die zeitnah an dem vorläufigen Ergebnis der Kommunalwahl interessiert sind, wird folgender Service angeboten:
- das Trendergebnis, welches ausschließlich die Stimmzettel beinhaltet, bei welchen nur ein Listenkreuz und keinerlei Personenstimmen vergeben wurden, wird noch am Wahlsonntag auf der Homepage der Gemeinde, www.gorxheimertal.de, eingestellt. Ebenso im Anschluss das Ergebnis aus Gorxheimertal für die Kreiswahl.
- das vorläufige Endergebnis, in welchem alle Personenstimmen erfasst sind, wird für die Gemeindewahl Gorxheimertal bei optimalem Auszählungsverlauf am frühen Montagnachmittag auf der Homepage eingestellt. Dabei wird neben der vorläufigen Sitzverteilung in der neuen Gemeindevertretung auch das Stimmenergebnis aller Bewerberinnen und Bewerber dargestellt.
- das vorläufige Endergebnis analog Ziffer 2 für die Kreiswahl könnte bei optimalem Auszählungsverlauf am frühen Abend auf der Homepage abrufbar sein, wobei sich dieses Ergebnis dann lediglich auf Gorxheimertal bezieht und in seiner gesamten Aussagekraft daher sehr eingeschränkt ist.
- die kompletten Auszählungsvorgänge, sowohl am Wahlabend als auch am Montag nach der Wahl im Rathaus, sind öffentlich und können jederzeit verfolgt werden.
Allerdings wird es während des Auszählungsvorgangs aufgrund der technischen Voraussetzungen keinerlei Zwischenergebnisse geben können.
Das Gemeindeergebnis wird, sobald es vorliegt, ebenfalls durch Aushang im Rathaus präsentiert. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gorxheimertal werden um Beachtung und Verständnis gebeten.
Vielen Dank.
Gorxheimertal, 24.02.2026
Der Gemeindevorstand
gez. Kohl, Bürgermeister
Bereitstellungsdatum: 24.02.2026
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gorxheimertal
Am Dienstag, 24. Februar 2026, 19:30 Uhr findet im Ratssaal des Rathauses Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35 eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt.
Zu dieser Sitzung werden Sie hiermit höflichst eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. | Bericht des Bürgermeisters |
2. | Bauleitplanung der Gemeinde Gorxheimertal - Bebauungsplan "Friedhofstraße"hier: a) Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Friedhofstraße" gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). |
3. | Anhörung zur Bauvoranfrage - BVV-2025-5467 -0803 -Bauvoranfrage vereinf. |
4. | Zweites Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar |
5. | Errichtung von Fahrgastunterständen (Buswartehäuschen) an den barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen Gorxheimertal im Rahmen der Fördermaßnahme entsprechend Konzeption |
6. | Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Gorxheimertal |
7. | Spielplatz Frohnklingen |
8. | Anfragen und Bekanntgaben |
Gorxheimertal, den 12.02.2026
Der Vorsitzende
Herr Gemeindevertretervorsitzender Klaus-Dieter Schmitt
Weitere Informationen zur Sitzung finden Sie in unserem Ratsinformationssystem (RIS).
Bereitstellungsdatum: 13.02.2026
Amtliche Bekanntmachung: Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen in der Gemeinde Gorxheimertal am Sonntag, 15. März 2026
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gorxheimertal
- Am Sonntag, 15.03.2026 finden in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr gleichzeitig die Gemeinde - und Kreiswahl statt. Es werden für die verbundenen Wahlen gemeinsame Wählerverzeichnisse und Wahlbenachrichtigungen, gemeinsame Wahlscheinanträge und Wahlscheine sowie für die Briefwahl ein gemeinsamer Wahlbriefumschlag und für jede der verbundenen Wahlen eigene Stimmzettelumschläge verwendet.
- Die Gemeinde ist in folgende drei Wahlbezirke eingeteilt.
Wahlbezirk | Abgrenzung der Wahlbezirke | Lage des Wahlraumes |
I | Ortsteil Gorxheim und Ortsteil Unter-Flockenbach | Bürgerhaus, |
II | Ortsteil Trösel | Bürgerhaus, Siedlungsstraße 52, Nebenzimmer, |
III | Briefwahl | Rathaus |
Für die allgemeinen Wahlbezirke wird ein Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Wahlberechtigten eingetragen werden.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 22.02.2026 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Alle Wahlräume in Gorxheimertal sind barrierefrei erreichbar.
- Das Wählerverzeichnis zu den Kommunalwahlen für die Wahlbezirke der Gemeinde wird an den Werktagen in der Zeit vom 23.02.2026 bis zum 27.02.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Siedlungsstraße 35, 69517 Gorxheimertal, Zimmer 10 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit, der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am 27.02.2026 bis 12:00 Uhr, beim Gemeindevorstand, Siedlungsstraße 35, 69517 Gorxheimertal Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen oder anzugeben.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag ist schriftlich bis zum 22.02.2026 beim Gemeindevorstand (Anschrift s. oben) zu stellen. Der Inlandsaufenthalt ist durch eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaates oder in sonstiger Weise glaubhaft zu machen.
Wahlberechtigte, die bis spätestens zum 22.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können.
- Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum in der Gemeinde oder durch Briefwahl teilnehmen.
Auf Antrag erhalten Wahlschein und Briefwahlunterlagen
- in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
- nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
a. wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 22.02.2026 oder die Einspruchsfrist bis zum 27.02.2026 versäumt haben,
b. wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einspruchsfrist entstanden ist,
c. wenn das Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Bei der Gemeindebehörde können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Ein telefonisch gestellter Antrag ist unzulässig.
Wahlscheine können von Wahlberechtigten beantragt werden, die
- in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 13.03.2026, 13:00 Uhr, im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr. Wahlberechtigten, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder ihn verloren haben, kann ebenfalls bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
- nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber aus den oben unter a. bis c. genannten Gründen einen Wahlschein erhalten können, bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
4.1 Mit dem Wahlschein erhalten die Wahlberechtigten für jede Wahl, für die sie wahlberechtigt sind, einen amtlichen Stimmzettel und einen dazugehörenden amtlichen Stimmzettelumschlag:
- Für die Gemeindewahl einen amtlichen weißen Stimmzettel und einen gleichfarbigen amtlichen Stimmzettelumschlag,
- für die Kreiswahl einen amtlichen roten Stimmzettel und einen gleichfarbigen amtlichen Stimmzettelumschlag.
Ferner
- einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und der Wahlbezirk aufgedruckt sind,
und
- ein amtliches Merkblatt für die Briefwahl, das den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild erläutert.
Das Abholen von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Entgegennehmen der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde schriftlich zu versichern, bevor die Unterlagen entgegengenommen werden. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
4.2 Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweispapier zur Wahl mitzubringen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Wähler erhalten bei Betreten des Wahlraums je einen amtlichen Stimmzettel für die Wahlen, für die sie wahlberechtigt sind, in den unter Nr. 4.1 genannten Farben.
4.3 Sind für die Kommunalwahlen mehrere Wahlvorschläge (Listen) zur Wahl zugelassen, wird nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt; ist für eine Wahl nur ein Wahlvorschlag zugelassen, so wird die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.
Die amtlichen Stimmzettel enthalten
- bei der mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl die zugelassenen
Wahlvorschläge bei der Gemeinde und Kreiswahl in der durch § 15 Abs.4 des
Kommunalwahlgesetzes bestimmten Reihenfolge und, sofern sie eine Kurzbezeichnung
verwendet auch diese, Ruf- und Familiennamen, auf Wunsch der
Bewerberin oder des Bewerbers ein Doktorgrad bzw. Ordens- oder Künstlername,
zu jeder Bewerberin oder zu jedem Bewerber sowie einen Kreis für die Kennzeichnung eines Wahlvorschlags und drei Kennzeichnungsmöglichkeiten für jede Bewerberin und jeden Bewerber.
Es sind für jeden Wahlvorschlag höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind.
- Jede wahlberechtigte Person hat so viele Stimmen wie die Gemeindevertretung/der
Kreistag Vertreterinnen und Vertreter hat.
Der Wähler gibt seine Stimmen bei der mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl wie folgt ab:
- Die Stimmen können an verschiedene Bewerberinnen und Bewerber in verschiedenen Wahlvorschlägen vergeben werden (panaschieren) und dabei können jeder Person auf dem Stimmzettel bis zu drei Stimmen gegeben werden (kumulieren).
- Sofern nicht alle Stimmen einzeln vergeben werden sollen oder noch Stimmen übrig sind, kann ein Wahlvorschlag zusätzlich in dem in der Kopfleiste vorhandenen Kreis gekennzeichnet werden. In diesem Fall hat die Kennzeichnung der Kopfleiste zur Folge, dass den Bewerberinnen und Bewerbern des Wahlvorschlags so lange weitere Stimmen zugerechnet werden, bis alle Stimmen vergeben sind oder jeder Person des Wahlvorschlags drei Stimmen zugeteilt sind.
- Ein Wahlvorschlag kann auch nur in dem in der Kopfleiste vorhandenen Kreis gekennzeichnet werden, ohne Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben. In diesem Fall erhalten jede Bewerberin und jeder Bewerber in der Reihenfolge des Wahlvorschlags so lange jeweils eine Stimme, bis alle Stimmen vergeben oder jeder Person des Wahlvorschlags drei Stimmen zugeteilt sind.
- Wenn ein Wahlvorschlag in dem in der Kopfleiste vorhandenen Kreis gekennzeichnet ist, können auch Bewerberinnen und Bewerber in diesem Wahlvorschlag gestrichen werden; diesen Personen werden keine Stimmen zugeteilt.
4.4 Die wahlberechtigte Person begibt sich mit dem/den Stimmzettel/n in die Wahlkabine, kennzeichnet dort den/die Stimmzettel und faltet ihn/sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnungen nicht erkennen können.
- Die Wahlhandlung und die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5.1 Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Siedlungsstraße 35, 69517 Gorxheimertal zusammen.
5.2 Für die Ermittlung des Wahlergebnisses wird ein Auszählungswahlvorstand gebildet. Er ist für folgende Wahlbezirke bzw. Briefwahlbezirke zuständig und tritt am Montag, 16.03.2026 um 8:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Rathauses, Siedlungsstraße 35, 69517 Gorxheimertal zusammen:
- Wahlbezirk I, Unter-Flockenbach/Gorxheim
- Wahlbezirk II, Trösel
- Wahlbezirk III, Briefwahlbezirk
- Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht jeweils nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimmen gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf die technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§7 Abs.5 Kommunalwahlgesetz).
Wer unbefugt wählt, sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen der zulässigen Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten Stimmen abgibt. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie in dem Bereich mit einem Abstand von weniger als zehn Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.
Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18:00 Uhr unzulässig.
- Amtliche Musterstimmzettel, auf denen die zugelassenen Wahlvorschläge mit den Bewerberinnen und Bewerbern abgedruckt sind, sind im Rathaus, Siedlungsstraße 35, 69517 Gorxheimertal erhältlich und zudem auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Sie dienen lediglich der Vorabinformation der Wählerschaft und dürfen nicht in die Wahlurne oder bei der Briefwahl in den Wahlbrief gelegt werden.
Gorxheimertal, den 10.02.2026
Der Gemeindevorstand
Frank Kohl, Bürgermeister
Bereitstellungsdatum: 10.02.2026
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gorxheimertal
Am Dienstag, 10. Februar 2026, 19:30 Uhr findet im Ratssaal des Rathauses Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35 eine öffentliche Sitzung des Sozial- Umwelt- und Bauausschusses statt.
Zu dieser Sitzung werden Sie hiermit höflichst eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. | Bauleitplanung der Gemeinde Gorxheimertal - Bebauungsplan "Friedhofstraße"hier: a) Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Friedhofstraße" gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). |
2. | Spielplatz Frohnklingen |
3. | Zweites Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar |
4. | Ehrung der verdienten und erfolgreichen Vereinsmitglieder des Jahres 2025 und weiterer langjährig verdienter Personen |
5. | Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Gorxheimertal |
6. | Errichtung von Fahrgastunterständen (Buswartehäuschen) an den barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen Gorxheimertal im Rahmen der Fördermaßnahme entsprechend Konzeption |
7. | Anhörung zur Bauvoranfrage - BVV-2025-5467 -0803 -Bauvoranfrage vereinf. |
8. | Anfragen und Bekanntgaben |
Gorxheimertal, den 04.02.2026
Die Vorsitzende
Frau Gemeindevertreterin Verena Böxler
Weitere Informationen zur Sitzung finden Sie in unserem Ratsinformationssystem (RIS).
Bereitstellungsdatum: 05.02.2026
Az.: 52.03 – 3489 B 04.10
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Hemsbach (Vorgebirge)
Rhein-Neckar-Kreis
Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung (Anhörungstermin nach § 32 Flurbereinigungsgesetz)
vom 07.01.2026
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Hemsbach (Vorgebirge) liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus
in der Zeit vom 05. März 2026 bis zum 20. März 2026
zu den jeweiligen Öffnungszeiten im
Rathaus Hemsbach und in der Verwaltungsstelle Sulzbach
Ein Beauftragter des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis -Amt für Flurneuordnung- steht für Einzelauskünfte zur Verfügung
am 05. März 2026 und am 12. März 2026 jeweils in der Zeit
von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr
im Rathaus Hemsbach
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt auf
Mittwoch, den 04. März 2026 um 18:00 Uhr
in der Sporthalle des Bildungszentrums, Silcherweg 8-10, in Hemsbach
Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit eingeladen.
Ein Beauftragter des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis -Amt für Flurneuordnung- wird im Anhörungstermin die Ergebnisse der Wertermittlung erläutern.
Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Die Einwendungen werden vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -Amt für Flurneuordnung- geprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird jedoch nicht mitgeteilt. Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -Amt für Flurneuordnung- die Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Hierbei werden die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung einschließlich des Ergebnisses der Überprüfung der Einwendungen noch einmal zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
- gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung innerhalb von 1 Monat Widerspruch erhoben werden kann,
- die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für das ganze Flurbereinigungsgebiet gilt. Sie ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligte bindend.
Das zugestellte Verzeichnis der in das Flurbereinigungsgebiet eingebrachten Grundstücke ist zum Erläuterungs- und zum Anhörungstermin mitzubringen.
Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte gewünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht erforderlich.
Zusätzlich kann diese Bekanntmachung mit dazugehörenden Karten und Wertrahmen auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3489) eingesehen werden.
Sinsheim, den 07.01.2026
gez. Andreas Neubert D. S.
Amtsleiter
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Amt für Flurneuordnung
74889 Sinsheim, Muthstraße 4
Telefon 06221-522-5400
Telefax 06221-522-95454
E-Mail: flurneuordnungsamt(@)rhein-neckar-kreis.de
Bereitstellungsdatum: 02.02.2026
Hier können Sie die öffentliche Bekanntmachung auch als PDF öffnen.
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gorxheimertal
Am Dienstag, 03. Februar 2026, 19:30 Uhr findet im Ratssaal des Rathauses Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35 eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt.
Zu dieser Sitzung werden Sie hiermit höflichst eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. | Ersatzbeschaffung Kommunaltraktor |
Anfragen und Bekanntgaben |
Gorxheimertal, den 29.01.2026
Der Vorsitzende
Herr Gemeindevertretervorsitzender Klaus-Dieter Schmitt
Weitere Informationen zur Sitzung finden Sie in unserem Ratsinformationssystem (RIS).
Bereitstellungsdatum: 29.01.2026
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gorxheimertal
Am Dienstag, 27. Januar 2026, 19:30 Uhr findet im Ratssaal des Rathauses Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35 eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt.
Zu dieser Sitzung werden Sie hiermit höflichst eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. | Bericht des Bürgermeisters |
2. | Haushalt 2026 |
3. | Ersatzbeschaffung Kommunaltraktor |
4. | Anfragen und Bekanntgaben |
Gorxheimertal, den 21.01.2026
Der Vorsitzende
Herr Gemeindevertretervorsitzender Klaus-Dieter Schmitt
Weitere Informationen zur Sitzung finden Sie in unserem Ratsinformationssystem (RIS).
Bereitstellungsdatum: 21.01.2026
Amtliche Bekanntmachung: Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl zur Gemeindevertretung am 15.03.2026
Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Gorxheimertal hat in seiner Sitzung am 16.01.2026 folgende Wahlvorschläge für die Wahl zur Gemeindevertretung am 15.03.2026 im Wahlkreis Gorxheimertal zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.
Name der Partei oder Wählergruppe | Kurz- | Lfd. Nr. | Familienname, Rufname der Bewerberin/des Bewerbers, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Geburtsort, |
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands |
CDU |
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Christlich Demokratische Union Deutschlands | CDU | 1 | Franke, Peter Speditionsleiter 1958, Gevelsberg Gorxheimertal |
Christlich Demokratische Union Deutschlands | CDU | 2 | Schramm, Eric Wirtschaftspädagoge 1995, Weinheim Gorxheimertal |
Christlich Demokratische Union Deutschlands | CDU | 3 | Schmidtmann, Erik Kommunalberater 1965, Höxter Gorxheimertal |
Christlich Demokratische Union Deutschlands | CDU | 4 | Pfleger, Felix Rentner 1957, Bensheim Gorxheimertal |
Christlich Demokratische Union Deutschlands | CDU | 5 | Simeth, Corinna Abteilungsleiterin Kreis Bergstraße 1979, Ludwigshafen Gorxheimertal |
Christlich Demokratische Union Deutschlands | CDU | 6 | Bareiß, Oliver Produktmanager 1965, Sindelfingen Gorxheimertal |
3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands |
SPD |
|
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Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD | 1 | Knapp, Anja Verwaltungsangestellte 1984, Verl Gorxheimertal |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD | 2 | Winkler, Thomas Dipl. Betriebswirt (VWA) 1963, Heidelberg Gorxheimertal |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD | 3 | Brückner, Daniel Berufsberater 1984, Sinsheim Gorxheimertal |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD | 4 | Werle, Katharina selbstständige Fotografin 1989, Viernheim Gorxheimertal |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD | 5 | Fischer, Julian Pädagogische Leitung 1988, Weinheim Gorxheimertal |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD | 6 | Otto, Ralf Feuerwehrmann 1962, Gorxheim Gorxheimertal |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD | 7 | Schuhmacher, Christian Dipl. Informationswirt 1973, Weinheim Gorxheimertal |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD | 8 | Zink, Klaus Dipl. Kaufmann 1962, Trösel Gorxheimertal |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD | 9 | Otto, Johannes Rentner 1959, Trösel Gorxheimertal |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD | 10 | Oberle, Kurt Lehrer i.R. 1954, Trösel Gorxheimertal |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands | SPD | 11 | Schmitt, Manfred Oberamtsrat i.R. 1955, Unter-Flockenbach, Gorxheimertal |
6. Pro-Gorxheimertal |
Pro-Tal |
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Pro-Gorxheimertal | Pro-Tal | 1 | Uhl, Daniel Dipl. Wirt.-Ing. 1982, Heidelberg Gorxheimertal |
Pro-Gorxheimertal | Pro-Tal | 2 | Diebold, Petra Bibliothekarin 1968, Mannheim Gorxheimertal |
Pro-Gorxheimertal | Pro-Tal | 3 | Schmitt, Jürgen 1974, Heidelberg Gorxheimertal |
Pro-Gorxheimertal | Pro-Tal | 4 | Gohl, Luca Student 2002, Weinheim Gorxheimertal |
Pro-Gorxheimertal | Pro-Tal | 5 | Kohl, Lukas Softwareentwickler 1984, Gießen Gorxheimertal |
Pro-Gorxheimertal | Pro-Tal | 6 | Engelhardt, David Techniker 1970, Mannheim Gorxheimertal |
Pro-Gorxheimertal | Pro-Tal | 7 | Uhl, Heidrun Sachbearbeiterin/Techn. Zeichnerin 1963, Weinheim Gorxheimertal |
Pro-Gorxheimertal | Pro-Tal | 8 | Schweiger-Müller, Gesine Rentnerin 1957, Räckelwitz Gorxheimertal |
Pro-Gorxheimertal | Pro-Tal | 9 | Jöst, Rolf Rentner 1956, Unter-Flockenbach Gorxheimertal |
Gorxheimertal, 19.01.2026
gez. Zink, Gemeindewahlleiter
Bereitstellungsdatum: 19.01.2026
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2025 (GVBI. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am 09.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 9.838.919 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf - 10.360.665 EUR
mit einem Saldo von -521.746 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 127.600 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von 127.600 EUR
mit einem Fehlbetrag von -394.146 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 236.077 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 530.330 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 2.142.060 EUR
mit einem Saldo von -1.611.730 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 407.747 EUR
mit einem Saldo von -407.747 EUR
mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des
Haushaltsjahres von -1.783.400 EUR
festgesetzt.
Der Zahlungsmittelfehlbedarf kann durch vorhandene Zahlungsmittel ausgeglichen werden.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 310 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 09.12.2025 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Behandlung von über- oder außerplanmäßigen Ausgaben
1. Dem Bürgermeister wird nach § 100 HGO die Ermächtigung übertragen, jeweils über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu entscheiden, wenn sie den Betrag von 10.000 € nicht übersteigen.
2. Dem Gemeindevorstand wird nach § 100 HGO die Ermächtigung übertragen, über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu entscheiden, wenn sie den Betrag von 20.000 € nicht überschreiten oder sie auf gesetzlicher, vertraglicher oder tariflicher Verpflichtung beruhen oder sich die Verpflichtung zur Leistung aus zusätzlichen, zweckgebundenen Einnahmen ergibt.
3. Die Gemeindevertretung behält sich in allen weiteren Fällen ihre vorherige Zustimmung vor.
4. Über Entscheidungen nach den Abs. 1 und 2 ist der Gemeindevertretung alsbald Kenntnis zu geben.
5. Übertragbarkeit nach § 21 Abs. 1 und 3 GemHVO
Die Haushaltsansätze und über- und außerplanmäßigen Bewilligungen für Aufwendungen der folgenden Budgets werden zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel ganz für übertragbar erklärt. Sie bleiben längstens bis zum Ende des zweiten auf die Veranschlagung folgenden Jahres verfügbar:
- Abwasserbeseitigung
- Gemeindestraßen
Gorxheimertal, 10.12.2025
Der Gemeindevorstand
gez. Frank Kohl
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält nach Feststellung der Kommunalaufsicht des Kreises Bergstraße vom 08.01.2026 keine genehmigungspflichtigen Teile nach § 97a HGO.
Der Haushalt 2026 wird bis zum Ende des Haushaltsjahres auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Gorxheimertal, 13.01.2026
Der Gemeindevorstand
gez. Frank Kohl
Bürgermeister
Bereitstellungsdatum 15.01.2026
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gorxheimertal
Einladung zur Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gorxheimertal
- Feuerwehrverein und Einsatzabteilung -
Am Samstag, 24.01.2026, 18.00 Uhr, findet im Feuerwehrgerätehaus Gorxheimertal, An der Mühlwiese 3, die Jahreshauptversammlung statt.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Gemeindebrandinspektor
- Vorsitzender
- Bürgermeister - Totengedenken
- Verlesung des Protokolls
- Berichte des Vorsitzenden und Gemeindebrandinspektors sowie Verwaltungsrat und Feuerwehrausschuss
- Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Verwaltungsrates
- Satzungsänderungen/Ergänzungen
- Wahlen/Ergänzungswahlen
- Beförderungen/Ehrungen
- Anfragen und Bekanntgaben
- Gäste haben das Wort
Gorxheimertal, den 03.01.2026
DER VORSITZENDE
DER VERWALTUNGSRAT
David Engelhardt
DER GEMEINDEBRANDINSPEKTOR
DER FEUERWEHRAUSSCHUSS
David Engelhardt
Einladung zu den öffentlichen Sitzungen
Gemeindewahlausschuss zur Kommunalwahl am 15.03.2026
Zu folgenden öffentlichen Sitzungen des Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Gorxheimertal ergeht hiermit herzliche Einladung
Freitag, 16.01.2026, 18:00 Uhr, Rathaus Gorxheimertal
Tagesordnung:
Prüfung der Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2026
Donnerstag, 19.03.2026, 18:00 Uhr, Rathaus Gorxheimertal
Tagesordnung:
Feststellung endgültiges Wahlergebnis der Kommunalwahl 2026.
Gorxheimertal, 15.12.2025
Der Gemeindewahlleiter
gez. Udo Zink
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gorxheimertal
Am Dienstag, 09. Dezember 2025, 19:30 Uhr findet im Ratssaal des Rathauses Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35 eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt.
Zu dieser Sitzung werden Sie hiermit höflichst eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. | Umsetzung von Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie am Grundelbach im Rahmen des Landesprogramms „100 wilde Bäche für Hessen“ |
2. | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 mit Anlagen und Investitionsprogramm 2025-2029 |
3. | Bericht des Bürgermeisters |
4. | Anfragen und Bekanntgaben |
Gorxheimertal, den 01.12.2025
Der Vorsitzende
Herr Gemeindevertretervorsitzender Klaus-Dieter Schmitt
Weitere Informationen zur Sitzung finden Sie in unserem Ratsinformationssystem (RIS).
1. Nachtrag zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gorxheimertal vom 01.01.2024
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nummer 24), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl S. 473, 475), der §§ 1 bis 5 a), 6 a), 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013, (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl 2025 Nr. 24) der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22.08.2018 (BGBl. I S. 1327) und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.06.2016 (GVBl S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 25.05.2023 (GVBl. S. 357), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal in der Sitzung am 11.11.2025 folgende
§ 12 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,97 EUR jährlich erhoben.
§ 14 Abs. 1 und 2 erhalten folgende neue Fassung:
(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch
a) bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 2,98 EUR
(2) Gebührenmaßstab für das Einleiten nicht häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück unter Berücksichtigung des Verschmutzungsgrads. Der Verschmutzungsgrad wird grundsätzlich durch Stichproben - bei vorhandenen Teilströmen in diesen - ermittelt und als chemischer Sauerstoffbedarf aus der nicht abgesetzten, homogenisierten Probe (CSB) nach DIN 38409-H41 (Ausgabe Dezember 1980) dargestellt.
Wird ein erhöhter Verschmutzungsgrad gemessen, ist das Messergebnis dem Abwassereinleiter innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der Gemeinde bekanntzugeben.
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,98 EUR bei einem CSB bis 800 mg/l bei einem höheren CSB wird die Gebühr vervielfacht mit dem Ergebnis der Formel
0,5 x (Festgestellter CSB/800) + 0,5
Wird ein erhöhter Verschmutzungsgrad nur im Abwasser eines Teilstroms der Grundstücksentwässerungsanlage festgestellt, wird die erhöhte Gebühr nur für die in diesen Teilstrom geleitete Frischwassermenge, die durch private Wasserzähler zu messen ist, berechnet. Liegen innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Feststellungen des Verschmutzungsgrads vor, kann die Gemeinde der Gebührenfestsetzung den rechnerischen Durchschnittswert zugrunde legen.
§ 26 erhält folgende neue Fassung:
Der 1. Nachtrag zur Entwässerungssatzung vom 01.01.2024 tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Gorxheimertal, 13.11.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Gorxheimertal
gez. Frank Kohl, Bürgermeister
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen am 15. März 2026 in der Gemeinde Gorxheimertal
Die Hessische Landesregierung hat den Wahltag für die allgemeinen Kommunalwahlen mit Verordnung vom 23. Mai 2025 bestimmt. Die Wahl findet am 15. März 2026 statt. Nach § 22 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 15. März 2026 stattfindende
Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal
auf.
1. Wahlkreisabgrenzung, maßgebliche Einwohnerzahl, Zahl der zu wählenden Gemeindevertreter/innen, Stimmzettel
Wahlkreis für die Wahl zur Gemeindevertretung ist das Gemeindegebiet der Gemeinde Gorxheimertal. Die für die Wahl der Gemeindevertretung maßgebliche Einwohnerzahl beträgt 4.126 (Stand 30. September 2024).
Es sind entsprechend § 38 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gorxheimertal 15 Gemeindevertreter/innen zu wählen.
2. Wählbarkeit (passives Wahlrecht), Wahlvorschlagsrecht
Wählbar als Gemeindevertreter/in sind wahlberechtigte Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und wahlberechtigte Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger/innen), die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, also am 15. März 2008 oder früher geboren sind und seit mindestens drei Monaten, also seit dem 15. Dezember 2025 in Gorxheimertal ihren Wohnsitz (Hauptwohnung) oder dauernden Aufenthalt haben.
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt (§ 32 Abs. 2 HGO).
Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen müssen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen eingereicht werden.
Eine Partei oder Wählergruppe kann in jedem Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen ist unzulässig.
3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen vorgeschriebenen amtlichen Formblätter sind im Themenportal Wahlen des Landes Hessen eingestellt (https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine-kommunalwahlen/vordrucke-fuer-wahlvorschlagstraeger) und können auf elektronischem Weg von dort heruntergeladen werden.
Ausgenommen hiervon ist das Formular „KW Nr. 7 – Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift“, das vom Wahlleiter auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Sofern ausdrücklich gewünscht, können auch alle weiteren Formblätter beim Wahlleiter in Papierform angefordert werden.
Der Wahlvorschlag ist schriftlich einzureichen. Verwendet werden soll das im vorgenannten Themenportal enthaltene Muster „KW Nr. 6 – Wahlvorschlag“.
Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name und die Kurzbezeichnung müssen sich von den Namen und Kurzbezeichnungen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden.
Der Wahlvorschlag darf beliebig viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten. Diese sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe des Familiennamens, des Rufnamens, des Tages der Geburt, des Geburtsorts, des Berufs oder Standes, und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen. Ist für eine Bewerberin oder einen Bewerber ein Doktorgrad und/oder ein Ordens- oder Künstlername im Pass-, Personalausweis- oder Melderegister eingetragen, kann dieser ebenfalls angegeben werden. Diese Angabe wird gemäß § 16 Abs. 2 Satz 3 KWG auch auf dem Stimmzettel aufgenommen.
Weist eine Bewerberin oder ein Bewerber bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge (05. Januar 2026) nach, dass im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, so wird in den amtlichen Bekanntmachungen nur der Ort der sogenannten Erreichbarkeitsanschrift angegeben. Die Angabe eines Postfachs genügt nicht.
Weiterhin muss der Wahlvorschlag Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mail Adressen der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Diese müssen selbst nicht wahlberechtigt sein und werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt. Sie dürfen nicht dem Wahlausschuss als Mitglied oder als stellvertretendes Mitglied angehören.
Die Vertrauensperson oder die stellvertretende Vertrauensperson können durch schriftliche Erklärung des für den Wahlkreis zuständigen Parteiorgans oder der Vertretungsberechtigten der Wählergruppe abberufen und durch eine andere ersetzt werden, die als Ersatzperson von einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung benannt wurde. Soweit im KWG nichts anderes bestimmt wurde, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.
Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf für die Gemeindewahl nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.
Der Wahlvorschlag muss von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt.
Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einer/einem Abgeordneten oder Vertreter/in in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Land Hessen im Bundestag vertreten waren, müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter/innen zu wählen sind (§ 11 Abs. 4 KWG). Für die Wahl der Gemeindevertretung sind in diesem Fall somit 30 Unterschriften vorzulegen.
Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen weiteren Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig. Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Unterzeichnerin oder des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung sind außerdem anzugeben. Diese Unterschriften sind auf den amtlichen Formblättern „KW Nr. 7 – Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift“, die auf Anforderung vom Wahlleiter kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, zu erbringen. Bei der (formlosen) Anforderung der Formblätter beim Wahlleiter ist der Name der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese anzugeben. Ferner ist die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung gemäß § 12 KWG zu bestätigen. Die Unterschriften dürfen erst nach Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe geleistet werden; vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.
Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Für jede Unterzeichnerin und jeden Unterzeichner des Wahlvorschlags ist auf dem Formblatt „KW Nr. 7 – Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift“ oder gesondert auf dem Formblatt „KW Nr. 8 – Bescheinigung des Wahlrechts“ eine Bescheinigung des Gemeindevorstandes der Gemeinde Gorxheimertal beizufügen, dass sie oder er zum Zeitpunkt der Unterzeichnung im Wahlkreis wahlberechtigt ist. Gesonderte Bescheinigungen des Wahlrechts sind vom Träger des Wahlvorschlags bei der Einreichung des Wahlvorschlags mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden.
4. Aufstellung der Wahlvorschläge
Die Bewerberinnen und Bewerber für die Wahlvorschläge werden in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Mitgliederversammlung) oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt und ihre Reihenfolge im Wahlvorschlag festgelegt. Bei der Aufstellung sollen nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden. Vorschlagsberechtigt ist auch jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer der Versammlung. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Das Nähere über die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das gesetzlich nicht geregelte Verfahren für die Aufstellung von Wahlvorschlägen und für die Benennung der Vertrauenspersonen regeln die Parteien und Wählergruppen.
Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift nach dem Vordruckmuster „KW Nr. 11 – Niederschrift über den Verlauf der Versammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen oder der Bewerber“ anzufertigen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauensperson, die stellvertretende Vertrauensperson und – sofern bestimmt – die jeweiligen Ersatzpersonen nach § 11 Abs. 3 Satz 3 KWG enthalten.
Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertreterinnen oder Vertretern zu unterzeichnen. Sie haben dabei gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer vorschlagsberechtigt war und dass die Bewerberinnen und Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 Strafgesetzbuch.
5. Einreichung, Änderung und Rücknahme von Wahlvorschlägen
Die Wahlvorschläge sind spätestens am
Montag, den 5. Januar 2026 bis 18:00 Uhr
möglichst nach vorheriger Terminabsprache unter 06201/294920 oder während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung schriftlich (im Original) beim
Wahlleiter der Gemeinde Gorxheimertal,
Rathaus, Zimmer 20
Siedlungsstraße 35,
69517 Gorxheimertal,
einzureichen.
Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge möglichst so frühzeitig vor Ablauf der genannten Frist einzureichen, dass etwaige Mängel, die ihre Gültigkeit berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. Die Einreichungsfrist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen.
Einem Wahlvorschlag entsprechend dem Vordruckmuster „KW Nr. 6 – Wahlvorschlag“ verbunden mit der/den Liste(n) der aufgestellten Bewerberinnen und Bewerber nach Muster „Anlagenblatt zu Vordruckmuster KW Nr. 6“ sind beizufügen:
- Schriftliche Erklärungen aller vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber gemäß Muster „KW Nr. 9 – Zustimmungserklärung“, dass sie ihrer Aufstellung zustimmen und ihnen die Modalitäten des Erwerbs der Rechtsstellung einer Vertreterin bzw. eines Vertreters nach § 23 KWG bekannt sind. Die Erklärung muss auch Angaben darüber enthalten, ob die Bewerberin oder der Bewerber nach den Bestimmungen über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat an der Mitgliedschaft in der Vertretungskörperschaft gehindert ist, sowie eine Verpflichtung der Bewerberin oder des Bewerbers, später eintretende Hinderungsgründe dem Wahlleiter mitzuteilen;
- für jede Bewerberin und jeden Bewerber eine Bescheinigung des Gemeindevorstandes der Gemeinde Gorxheimertal nach Muster „KW Nr. 10 – Bescheinigung der Wählbarkeit“, dass die betreffende Person wählbar ist;
- die erforderliche Anzahl der ggf. notwendigen Unterstützungsunterschriften auf amtlichen Formblättern gemäß Formblatt „KW Nr. 7“ sowie Bescheinigungen des Gemeindevorstandes der Gemeinde Gorxheimertal über das Wahlrecht der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner zum Zeitpunkt der Unterzeichnung;
- eine Ausfertigung der Niederschrift gemäß Formblatt „KW Nr. 11“ über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der die Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt worden sind, mit den nach § 12 Abs. 3 KWG vorgeschriebenen Angaben und Versicherungen an Eides statt verbunden mit der/den Liste(n) der aufgestellten Bewerberinnen und Bewerber nach Muster „Anlagenblatt zu Vordruckmuster KW Nr. 11“.
Die Bescheinigung des Wahlrechts und die Bescheinigung der Wählbarkeit werden kostenfrei erteilt. Für jede/n Wahlberechtigte/n darf die Bescheinigung des Wahlrechts nur einmal zu einem Wahlvorschlag erteilt werden (§ 23 Abs. 4 KWO).
Ein Wahlvorschlag kann nach der Einreichung bis zur Zulassung am 16.01.2026 durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden.
Nach der Zulassung durch den Gemeindewahlausschuss kann ein Wahlvorschlag nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.
Gorxheimertal, 21. Oktober 2025
gez. Zink, Gemeindewahlleiter
Einladung zum Weihnachtsmarkt 2025 / Sperrung der Siedlungsstraße
vom 29.11.2025 bis 01.12.2025 bis 12 Uhr
Am Wochenende 29.11.2025 und 30.11.2025, findet samstags von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr und sonntags von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr der Weihnachtsmarkt der Gemeinde Gorxheimertal auf dem Germaid-Fitz-Platz am Bürgerhaus statt, wozu wir alle recht herzlich einladen.
Wie jedes Jahr erwartet die Besucher wieder ein buntes und abwechslungsreiches Rahmenprogramm.
Neben Bastelartikeln und weiteren weihnachtlichen Angeboten wird ein umfangreiches Speisen- und Getränkeangebot offeriert.
Wir bitten um Beachtung, dass ab Samstag, 29.11.2025 bis Montag, 01.12.2025 bis 12 Uhr die Siedlungsstraße im Bereich des Germaid-Fitz-Platzes für die Durchfahrt gesperrt sein wird. Zudem besteht in diesem Bereich Parkverbot.
Wir hoffen auf zahlreichen Besuch der Veranstaltung durch die Bevölkerung und vieler Gäste aus nah und fern und wünschen allen, schöne und fröhliche Stunden auf dem Weihnachtsmarkt in Gorxheimertal.
Gorxheimertal, November 2025
DER GEMEINDEVORSTAND
Kohl, Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gorxheimertal
Am Donnerstag, 27. November 2025, 19:30 Uhr findet im Ratssaal des Rathauses Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35 eine öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.
Zu dieser Sitzung werden Sie hiermit höflichst eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 mit Anlagen und Investitionsprogramm 2025-2029 |
2. | Anfragen und Bekanntgaben |
Gorxheimertal, den 19.11.2025
Der Vorsitzende
Herr Gemeindevertreter Heiko Zacher
Weitere Informationen zur Sitzung finden Sie in unserem Ratsinformationssystem (RIS).
Vereinsförderungsrichtlinien der Gemeinde Gorxheimertal
über die Förderung der Sporttreibenden, kulturell Tätigen und sonstigen Vereine und Organisationen, insbesondere der Jugendpflege
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal hat in ihrer Sitzung am 11.11.2025 Richtlinien über die Vereinsförderung beschlossen. Diese Richtlinie soll zum 01.01.2026 Inkrafttreten und dann die seitherige Richtlinie, die zum 01.03.2017 in Kraft getreten war, ersetzen.
Die Gemeinde will im Rahmen einer aktiven Daseinsvorsorge für alle Einwohner eine ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechende Betätigung in den Vereinen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten fördern.
Ein besonderes Anliegen ist die Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht auch nach Erlass dieser Richtlinien nicht.
Dies betrifft auch die Höhe der festgesetzten Beträge. Sofern die Haushaltslage der Gemeinde dies erfordert, muss eine Reduzierung der Zuwendungen erfolgen.
Eine Förderung der Vereine durch die Gemeinde ist in der gesellschaftspolitischen Bedeutung der Vereinsarbeit begründet. Es wird jedoch in diesem Zusammenhang festgestellt, dass die Erreichung des Vereinszwecks vor allem Aufgabe des Vereins und seiner Mitglieder selbst sein muss. Gefördert werden eingetragene örtliche Vereine sowie die nicht eingetragenen Vereinigungen des öffentlichen Interesses,
Fördervereine erfahren grundsätzlich keine Unterstützung im Rahmen dieser Richtlinie. Hinsichtlich der Weiterleitung der Jugendförderung müssen die Fördervereine gegebenenfalls interne Regelungen mit den zugehörigen Stammvereinen vereinbaren, da die Förderrichtlinien lediglich die Jugendlichen innerhalb der Stammvereine berücksichtigen.
Die Autonomie und die Eigenverantwortlichkeit der Vereine wird durch die Förderungsrichtlinien nicht beeinflusst.
Hilfe für Vereine kann immer nur Hilfe zur Selbsthilfe sein.
Es wird folgende Förderung festgelegt:
- Grundbetrag
Verein | Förderbetrag aktuell | Förderbetrag ab 01.01.2026 (aufgerundet) |
Sportverein Unter-Flockenbach | 250,00 € | 320 € |
TG Jahn Trösel | 250,00 € | 320 € |
Turnverein Gorxheim | 250,00 € | 320 € |
Gesangverein „Eintracht“ Gorxheim | 187,50 € | 240 € |
MGV Liederkranz Trösel | 187,50 € | 240 € |
Musikverein Gorxheimertal | 187,50 € | 240 € |
Kleintierzuchtverein | 87,50 € | 110 € |
Schützenverein „Hubertus“ Trösel | 87,50 € | 110 € |
DRK Gorxheimertal | 75,00 € | 100 € |
Katholische Junge Gemeinde | 75,00 € | 100 € |
Kolpingfamilie Gorxheimertal | 75,00 € | 100 € |
Tennisclub Gorxheimertal | 75,00 € | 100 € |
VdK Ortsgruppe Unter Flockenbach/Gorxheim | 75,00 € | 100 € |
Verein für Sport und Gesundheit | 75,00 € | 100 € |
Move Generations | 0,00 € | 100 € |
Hobby-Tanzclub Gorxheimertal | 50,00 € | 70 |
Bei Erweiterung der Vereinsstruktur in Gorxheimertal legt der Gemeindevorstand die Höhe des Grundbetrages individuell für diese Vereine/Gruppierungen, fest.
- Jugendarbeit
Für jeden Jugendlichen bis 18 Jahre wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von
6,00 € / 7,50 € gewährt.
Grundlage für die Zuschussgewährung ist die Vorlage einer Mitgliederliste bis zum 1. Juli des laufenden Jahres mit den Jugendlichen zum Stichtag 31.12. des Vorjahres.
- Bezuschussung von Fahrten und Lagern
Für Jugendfahrten und Jugendlager wird ein Beitrag von 1,00 € / 1,25 € pro Tag und Teilnehmer bis 18 Jahren gewährt.
- Vereinseigene Gebäude
Für vereinseigene Gebäude wird lediglich dem TV Gorxheim ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 8,83 € / 11,-- € pro qm der nachfolgend aufgeführten Fläche gewährt:
Halle alter Bereich 180 m², Halle neuer Bereich 287 m², Bühne/Podium 53 m² insgesamt 520 m². Räume für Bewirtschaftung sind ausgeschlossen.
- Ehrengaben bei Vereinsjubiläen und dergleichen
Die Ehrengabe beträgt bei
a) echten Jubiläen 25 Jahre 150,--€ 190 €
50 Jahre 250,--€ 315 €
75 Jahre 375,--€ 475 €
100 Jahre 500,--€ 625 €
125 Jahre 500,--€ 625 €
150 Jahre 500,--€ 625 €
b) unechten Jubiläen (Vollendung eines Jahrzehnts)
100,--€ 125 €
c) Jubiläen von Abteilungen 50,--€ 65 €
- Zuschüsse für Baumaßnahmen und für Anschaffungen
Für Baumaßnahmen und Anschaffungen wie Mobiliar, Geräte, Instrumente oder Trachten, wird für Vereine auf Antrag ein Zuschuss gewährt in Höhe von 20 %
auf Basis der Bau-/Anschaffungskosten, unter Berücksichtigung von Eigenleistung in Höhe von 10 €/Stunde. Gesamtinvestition mindestens 3.000 €.
Der Maximalbetrag der Fördersumme beträgt in 10 Jahren 50.000 € / 62.500 €. Die Projektgröße kann sich aus mehreren Einzelpositionen ergeben.
Für kirchliche Organisationen und sonstige Verbände gilt diese Regelung nicht.
Die Auszahlung erfolgt nach dem Baufortschritt bzw. nach Erwerb. Die Restzahlung erfolgt nach schriftlicher Vorlage der Endabrechnung. Ein Zuschussantrag ist vor Beginn der Maßnahme/Anschaffung einzureichen.
Eine Auszahlung kann erst erfolgen, wenn die jeweiligen Haushaltsmittel für diese Maßnahme zur Verfügung stehen.
Bei Veräußerung eines Bauwerks durch den Verein muss im Falle eines gewährten Zuschusses, eine Rückzahlung erfolgen.
- Spende der Sparkasse Starkenburg
Von der alljährlichen Spende der Sparkasse Starkenburg werden die nach diesen Richtlinien festgesetzten Zuwendungen für die Vereine ausgezahlt. Zuwendungen nach diesen Richtlinien können nur Vereine bekommen, die gemeinnützig anerkannt sind.
- Allgemeine Bewilligungsbedingungen
Der Zuschussbetrag ist jeweils bis zum 01. Juli zu beantragen. Es ist hierzu eine Liste der aktiven Jugendlichen unter 18 Jahren mit dem Stand vom 31.12. des zurückliegenden Jahres vorzulegen.
Die Verwendung der bewilligten Zuschüsse hat nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu erfolgen.
Alle Zuschüsse sind zweckgebunden, sie dürfen daher nur für den angegebenen Zweck verwendet werden, andernfalls sind sie in voller Höhe zurückzuerstatten. Soll ein Zuschuss einer anderen Zweckbestimmung zugeführt werden, ist zuvor die Zustimmung des Gemeindevorstandes einzuholen.
Zuviel gezahlte Zuschüsse sind unaufgefordert zurückzuzahlen. Bei Feststellung einer geringfügigen Überzahlung wird diese mit den nachfolgenden Zuschüssen verrechnet.
Die Entscheidung über eine Zuschussgewährung im Rahmen dieser Vereinsförderungsrichtlinien obliegt dem Gemeindevorstand.
9. Inkrafttreten
Die Vereinsförderungsrichtlinien treten am 01.01.2026 in Kraft. Zu diesem Datum treten die derzeitigen Vereinsförderungsrichtlinien vom 01.03.2017 außer Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Gorxheimertal, 12.11.2025
Gemeindevorstand der Gemeinde Gorxheimertal
gez. Frank Kohl, Bürgermeister
Volkstrauertag 2025
Totengedenken am Volkstrauertag 2025, Sonntag 16. November 2025
Anlässlich des diesjährigen Volkstrauertages am 16.11.2025 findet eine Gedenkfeier zu Ehren der im Krieg vermissten und zu Tode gekommenen Menschen statt.
Wir gedenken derer, die verfolgt und getötet wurden,
weil sie einem anderen Volk angehörten, einer anderen Rasse
zugerechnet wurden.
Wir gedenken derer, die ums Leben kamen, weil sie Widerstand
gegen Gewaltherrschaft geleistet haben, und derer
die den Tod fanden, weil sie an ihrer Überzeugung oder
an ihrem Glauben festhielten.
Volkstrauertag,
das Volk trauert, das Volk sind wir
Wir trauern.
Die gesamte Bevölkerung ist zur Gedenkfeier auf dem Friedhof der Gemeinde Gorxheimertal eingeladen.
11:00 Uhr Gedenkfeier auf dem Friedhof mitgestaltet vom Musikverein Gorxheimertal,
danach
Kranzniederlegung auf dem Friedhof und an den Ehrenmahlen der Gemeinde durch Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes.
DER GEMEINDEVORSTAND
November 2025
gez. Kohl, Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gorxheimertal
Am Dienstag, 11. November 2025, 19:30 Uhr findet im Ratssaal des Rathauses Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35 eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt.
Zu dieser Sitzung werden Sie hiermit höflichst eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. | Bericht des Bürgermeisters |
2. | Haushaltsvollzug 2025 |
3. | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 mit Anlagen und Investitionsprogramm 2025-2029 |
4. | Grundsteuer B |
5. | Waldwirtschaftsplan, Doppelhaushalt 2026/2027 für die Gemeinde Gorxheimertal |
6. | Eigenkontrollverordnung, Abschluss Zustandsbewertung Kanal |
7. | 1. Nachtrag zur Entwässerungssatzung vom 01.01.2024 |
8. | Vereinsförderungsrichtlinien, Anpassung zum 01.01.2026 |
9. | Erhöhung Budget Instandhaltung Gebäude und Fahrzeuge Feuerwehr - § 100 HGO überplanmäßige Ausgabe 2025 |
10. | Pflanzkonzept Kreisverkehr |
11. | Verfahrensfortgang Regionalplan Südhessen |
12. | Anfragen und Bekanntgaben |
Nichtöffentlicher Teil
Gorxheimertal, den 31.10.2025
Der Vorsitzende
Herr Gemeindevertretervorsitzender Klaus-Dieter Schmitt
Weitere Informationen zur Sitzung finden Sie in unserem Ratsinformationssystem (RIS).
Martinsumzug in der Gemeinde Gorxheimertal
Am Montag, 10.11.2025 veranstaltet die Gemeinde Gorxheimertal gemeinsam mit der Pfarrgemeinde und der Kolpingfamilie den jährlichen Martinsumzug.
Der Treffpunkt zur Aufstellung ist wie in den vergangenen Jahren in der Wiesenstraße um 17:45 Uhr. Abmarsch ist um 18:00 Uhr mit Zugverlauf durch die Siedlungsstraße bis zum Germaid-Fitz-Platz am Bürgerhaus.
Im Sinne des Umweltschutzes bittet die Kolpingfamilie darum, dass die Kinder für ihren Apfelsaft Becher und die Erwachsenen für den Glühwein Tassen mitbringen.
Bei Regen findet die Veranstaltung im Bürgerhaus statt.
Wir möchten die Bevölkerung darauf hinweisen, dass die Siedlungsstraße in der Zeit von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr voll gesperrt ist.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
Zum Martinsumzug ergeht herzliche Einladung.
Gorxheimertal, November 2025
DER GEMEINDEVORSTAND
gez. Kohl, Bürgermeister
Einladung zur Bürgerversammlung
Am
Dienstag, 04.11.2025 um 19:00 Uhr
findet für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gorxheimertal im Rathaus Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35, 69517 Gorxheimertal, gemäß § 8a HGO eine Bürgerversammlung statt.
Zu dieser Bürgerversammlung sind alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gorxheimertal recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
Punkt 1) Kommunale Wärmeplanung
- Projekt-Sachstandsbericht zu den Erkenntnissen der kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Gorxheimertal durch das Büro Infrastruktur & Umwelt, Professor Böhm und Partner
Punkt 2) Ordnungspolizei Weschnitztal
- Vorstellung der Ordnungspolizei nach dem Beitritt der Gemeinde Gorxheimertal in den Ordnungsbehördenbezirk Weschnitztal im September 2025
Punkt 3) Bericht des Bürgermeisters
Punkt 4) Der Bürger hat das Wort
DER GEMEINDEVERTRETERVORSITZENDE
Klaus-Dieter Schmitt
Gorxheimertal, 22.10.2025
Einladung zur Genossenschaftsversammlung der
Angliederungs-Jagdgenossenschaft Gorxheim
Am Dienstag, 18.11.2025, um 19:00 Uhr findet im Rathaus Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35, die diesjährige Genossenschaftsversammlung der Angliederungs-Jagdgenossenschaft Gorxheim statt.
Sollte die Versammlung nicht beschlussfähig sein, so findet am gleichen Tag mit gleicher Tagesordnung und am gleichen Versammlungsort um 19:30 Uhr eine zweite Versammlung statt, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Jagdgenossen beschlussfähig ist.
Jagdgenossen welche an dieser Versammlung verhindert sein sollten, können sich gemäß §9(3) der Satzung durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehenes Kind, Ihren Ehegatten, einen Elternteil oder einen anderen Genossen vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind.
Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Verlesung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung
3. Bericht des Jagdvorstehers
4. Kassenbericht
5. Bericht des Genossenschaftsausschusses gemäß §13 Abs.2
6. Entlastung des Jagdvorstandes und Kassenführers
7. Verschiedenes
Gorxheimertal, 27.10.2025
gez. Heischel, Jagdvorsteher
Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Gorxheimertal
Wegen Aufbau des Zeltes für das Kirchweihfest wird die Siedlungsstraße in Höhe des Festplatzes (ab Rathaus bis zur Einfahrt Germaid-Fitz-Platz) am Samstag, 06.09.2025 für den gesamten Verkehr gesperrt. In diesem Bereich besteht zudem Parkverbot. Die Zufahrt zum Germaid-Fitz-Platz aus westlicher Richtung über die Kunzenbacher Straße ist möglich.
Gorxheimertal, August 2025
Der Gemeindevorstand
gez. Kohl, Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Gorxheimertal
Am Dienstag, 02. September 2025, 19:30 Uhr findet im Ratssaal des Rathauses, Siedlungsstraße 35, 69517 Gorxheimertal eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal statt.
Zu dieser Sitzung werden Sie hiermit höflichst eingeladen.
Die Tagesordnung sowie weitere Sitzungsdokumente zum Download finden Sie im Ratsinformationssystem (RIS) der Gemeinde Gorxheimertal.
Gorxheimertal, den 27.08.2025
Der Vorsitzende
Herr Gemeindevertretervorsitzender Klaus-Dieter Schmitt
Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Gorxheimertal
Am Donnerstag, 21. August 2025, 19:30 Uhr findet im Ratssaal des Rathauses Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35 eine öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzauschusses statt.
Zu dieser Sitzung werden Sie hiermit höflichst eingeladen.
Die Tagesordnungspunkte 1-4 werden in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Haupt- und Finanzausschuss beraten.
Die Tagesordnung kann hier, im RIS der Gemeinde eingesehen und gedownloadet werden.
Gorxheimertal, den 14.08.2025
Der Vorsitzende
Herr Gemeindevertreter Heiko Zacher
Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Gorxheimertal
Am Donnerstag, 21. August 2025, 19:30 Uhr findet im Ratssaal des Rathauses Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35 eine öffentliche Sitzung des Sozial- Umwelt und Bauausschusses statt.
Zu dieser Sitzung werden Sie hiermit höflichst eingeladen.
Die Tagesordnungspunkte werden in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Haupt- und Finanzausschuss beraten.
Die Tagesordnung kann hier, im RIS der Gemeinde eingesehen und gedownloadet werden.
Gorxheimertal, den 14.08.2025
Die Vorsitzende
Frau Gemeindevertreterin Verena Böxler
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gorxheimertal
Kommunalwahl 2021, Gemeindevertretung Gorxheimertal
hier: Ausscheiden und Nachrücken eines Mitglieds in der Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal
Der am 14.03.2021 über den Wahlvorschlag der Sozialen Partei Deutschlands - SPD- in die Gemeindevertretung gewählte Bewerber Herr Dr. Matthias Aulenbacher, Gorxheimertal hat zum 01.08.2025 auf die weitere Ausübung seines Gemeindevertretermandats verzichtet und ist somit mit diesem Datum aus der Vertretungskörperschaft ausgeschieden (§ 33 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)).
Gemäß § 34 KWG in der aktuellen Fassung stelle ich hiermit fest, dass
- der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der SPD mit den meisten Stimmen, Herr Manfred Schmitt, Gorxheimertal schriftlich erklärt hat, dass er das Mandat nicht annehmen wird.
- der danach folgende nächste Bewerber des Wahlvorschlags der SPD mit den meisten Stimmen, Herr Lukas Schmitt, Mörlenbach, das Mandat nicht annehmen kann.
- der dann nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der SPD mit den meisten Stimmen, Herr Dr. Manuel Reinhardt, Gorxheimertal die Annahme des Mandats erklärt hat und mit sofortiger Wirkung in die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal nachrückt.
Gegen diese Feststellungen kann jede und jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Gorxheimertal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35, 69517 Gorxheimertal einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einsprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
Gorxheimertal, 08.08.2025
Der Gemeindewahlleiter
Udo Zink
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gorxheimertal
Einladung zur Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gorxheimertal; Feuerwehrverein und Einsatzabteilung
Am Samstag, 18.01.2025, 18:00 Uhr, findet im Feuerwehrgerätehaus Gorxheimertal, An der Mühlwiese 3, die Jahreshauptversammlung statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
- Gemeindebrandinspektor
- Vorsitzender
- Bürgermeister
2. Totengedenken
3. Verlesung des Protokolls
4. Berichte des Vorsitzenden und Gemeindebrandinspektors sowie Verwaltungsrat und Feuerwehrausschuss
5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Verwaltungsrates
6. Satzungsänderungen / Ergänzungen
7. Wahlen
8. Beförderungen / Ehrungen
9. Anfragen und Bekanntgaben
10. Gäste haben das Wort
Gorxheimertal, 02.01.2025
DER VORSITZENDE
DER VERWALTUNGSRAT
David Engelhardt
DER GEMEINDEBRANDINSPEKTOR
DER FEUERWEHRAUSSCHUSS
David Engelhardt