Amtliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie unsere Amtlichen Bekanntmachungen bzw. aktuelle Informationen der Gemeinde Gorxheimertal.
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Gorxheimertal
Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Gorxheimertal
Wegen Aufbau des Zeltes für das Kirchweihfest wird die Siedlungsstraße in Höhe des Festplatzes (ab Rathaus bis zur Einfahrt Germaid-Fitz-Platz) am Samstag, 06.09.2025 für den gesamten Verkehr gesperrt. In diesem Bereich besteht zudem Parkverbot. Die Zufahrt zum Germaid-Fitz-Platz aus westlicher Richtung über die Kunzenbacher Straße ist möglich.
Gorxheimertal, August 2025
Der Gemeindevorstand
gez. Kohl, Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Gorxheimertal
Am Dienstag, 02. September 2025, 19:30 Uhr findet im Ratssaal des Rathauses, Siedlungsstraße 35, 69517 Gorxheimertal eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal statt.
Zu dieser Sitzung werden Sie hiermit höflichst eingeladen.
Die Tagesordnung sowie weitere Sitzungsdokumente zum Download finden Sie im Ratsinformationssystem (RIS) der Gemeinde Gorxheimertal.
Gorxheimertal, den 27.08.2025
Der Vorsitzende
Herr Gemeindevertretervorsitzender Klaus-Dieter Schmitt
Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Gorxheimertal
Am Donnerstag, 21. August 2025, 19:30 Uhr findet im Ratssaal des Rathauses Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35 eine öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzauschusses statt.
Zu dieser Sitzung werden Sie hiermit höflichst eingeladen.
Die Tagesordnungspunkte 1-4 werden in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Haupt- und Finanzausschuss beraten.
Die Tagesordnung kann hier, im RIS der Gemeinde eingesehen und gedownloadet werden.
Gorxheimertal, den 14.08.2025
Der Vorsitzende
Herr Gemeindevertreter Heiko Zacher
Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Gorxheimertal
Am Donnerstag, 21. August 2025, 19:30 Uhr findet im Ratssaal des Rathauses Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35 eine öffentliche Sitzung des Sozial- Umwelt und Bauausschusses statt.
Zu dieser Sitzung werden Sie hiermit höflichst eingeladen.
Die Tagesordnungspunkte werden in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Haupt- und Finanzausschuss beraten.
Die Tagesordnung kann hier, im RIS der Gemeinde eingesehen und gedownloadet werden.
Gorxheimertal, den 14.08.2025
Die Vorsitzende
Frau Gemeindevertreterin Verena Böxler
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gorxheimertal
Kommunalwahl 2021, Gemeindevertretung Gorxheimertal
hier: Ausscheiden und Nachrücken eines Mitglieds in der Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal
Der am 14.03.2021 über den Wahlvorschlag der Sozialen Partei Deutschlands - SPD- in die Gemeindevertretung gewählte Bewerber Herr Dr. Matthias Aulenbacher, Gorxheimertal hat zum 01.08.2025 auf die weitere Ausübung seines Gemeindevertretermandats verzichtet und ist somit mit diesem Datum aus der Vertretungskörperschaft ausgeschieden (§ 33 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)).
Gemäß § 34 KWG in der aktuellen Fassung stelle ich hiermit fest, dass
- der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der SPD mit den meisten Stimmen, Herr Manfred Schmitt, Gorxheimertal schriftlich erklärt hat, dass er das Mandat nicht annehmen wird.
- der danach folgende nächste Bewerber des Wahlvorschlags der SPD mit den meisten Stimmen, Herr Lukas Schmitt, Mörlenbach, das Mandat nicht annehmen kann.
- der dann nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der SPD mit den meisten Stimmen, Herr Dr. Manuel Reinhardt, Gorxheimertal die Annahme des Mandats erklärt hat und mit sofortiger Wirkung in die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal nachrückt.
Gegen diese Feststellungen kann jede und jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Gorxheimertal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35, 69517 Gorxheimertal einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einsprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
Gorxheimertal, 08.08.2025
Der Gemeindewahlleiter
Udo Zink