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Herzlich willkommen in Gorxheimertal

Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege und Stellplätze) für Arbeits- und Baustellen

Anträge für Verkehrsrechtliche Anordnungen oder die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen sind frühzeitig zu stellen.

Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle sowie eine Abweichung gegenüber der bestimmten Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen stellen eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt. Dies betrifft u.a. Baustellen, Bauwagen, Bauzäune, Materiallager, Gerüste, Mulden und Container, Hebebühnen, Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger sowie auch Umzüge.

Die Zuständigkeiten für die Beantragung richtet sich nach Art der Straße:

Gemeindestraßen und Kreisstraßen innerorts: Beantragung bei der Gemeinde Gorxheimertal, ausgenommen der Hauptstraße als Landesstraße (L3257)

Kreisstraßen außerorts und Landesstraßen: Beantragung beim Kreis Bergstraße

Der Zweck einer solchen Anordnung dient der Sicherstellung/Gewährleistung der Verkehrssicherheit, der reibungslosen Durchführung von Arbeiten sowie der Regelung von Sperrungen, Umleitungen, Beschilderungen sowie Regelungen für Fußgänger. Der wichtigste Punkt ist aber die Sicherheit der Arbeiter und aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und die Verpflichtung Rettungswege freizuhalten.

Wir möchten Sie als Bürgerinnen und Bürger sensibilisieren, sollten Sie einen Umzug, Bau- oder Unterhaltungsarbeiten planen, bitte prüfen Sie bzw. Ihr beauftragtes Unternehmen vorab, ob eine Verkehrsrechtliche Anordnung oder Sondernutzung notwendig ist, und sprechen Sie uns auch gerne frühzeitig an, um ggf. Verzögerungen zu vermeiden.

Eine solche Anordnung bedarf oft längerer Prüfung und Einbeziehung mehrerer Behörden und Stellen und kann daher nicht sofort ausgestellt werden. Es wird eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen benötigt, um entsprechende Stellungahmen einzuholen und den Antrag zu prüfen und die Anordnung zu erstellen.

Bei Fragen zur Beantragung wenden Sie sich bitte gerne an folgende Kontaktadressen in unserem Haus:

- Anette Rothermel, Tel. 06201/2949-21, Mail: anette.rothermel(@)gorxheimertal.de

- Sandra Bischoff, Tel. 06201/2949-15, Mal: sandra.bischoff(@)gorxheimertal.de

Oder über die zentrale Stelle: rathaus(@)gorxheimertal.de

Das entsprechende Formular zur Beantragung erhalten Sie auch auf unserer Homepage für die Beantragung auf Gemeindestraßen und innerörtlichen Kreisstraßen.

Auf diesem Vordruck ist es zwingend erforderlich, dass Sie einen Verantwortlichen für die Verkehrssicherung benennen, der ein entsprechendes Zertifikat vorweisen kann.

Für die Abstimmung einer geplanten Maßnahme in Zuständigkeit des Kreises Bergstraße bitten wir Sie Kontakt mit der Verkehrsabteilung des Kreises Bergstraße aufzunehmen.

Die Kontaktadresse für den Kreis Bergstraße lautet:

strassenverkehr(@)kreis-bergstrasse.de

Den Vordruck zur Beantragung finden Sie bei der Verkehrsabteilung des Kreises Bergstraße.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Kontrollen durch die Verwaltung und auch durch die Ordnungspolizei durchgeführt werden, ob eine gültige Anordnung vorliegt und diese entsprechend umgesetzt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, kann dies Bußgelder nach sich ziehen.