Bauleitplanung
Die Bauleitplanung regelt den Planungswillen der Gemeinde. Man unterscheidet dabei grundsätzlich in die "vorbereitende Bauleitplanung“ (Flächennutzungsplan) und die "verbindliche Bauleitplanung“(Bebauungsplan).
Amtliche Bekanntmachung: Bauleitplanung der Gemeinde Gorxheimertal - Satzungsbeschluss Bebauungsplans „Friedhofstraße“
hier: Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB über das Inkrafttreten des Bebauungsplans „Friedhofstraße“ in Gorxheimertal, Gemarkung Unter-Flockenbach
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 07.07.2026 den Bebauungsplan „Friedhofstraße“ in der Fassung vom 19.05.2026, bestehend aus textlichen Festsetzungen, Planzeichnung und Begründung als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Norden des Ortsteils Unter-Flockenbach der Gemeinde Gorxheimertal und besitzt eine Größe von 1.570 m² (ca. 0,16 ha). Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 3/11 der Flur 1 der Gemarkung Unter-Flockenbach.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein früheres Gärtnereigelände im Norden des Ortsteils Unter-Flockenbach, welches derzeit brach liegt. Das Gelände ist derzeit unbebaut und besitzt keine Nutzung. Anlass der Planung war das Interesse des Grundstückeigentümers, innerhalb des Plangebietes Wohnnutzung unterzubringen. Insgesamt ist die Errichtung von vier Einzelhäusern mit jeweils maximal zwei Vollgeschossen geplant. Die Zahl der Wohneinheiten soll auf zwei Wohneinheiten pro Gebäude begrenzt werden. Die innere Erschließung des Plangebietes soll über eine private Erschließungsstraße erfolgen, die im Bebauungsplan entsprechend festzusetzen ist. Durch das Bauen in einem gewachsenen Quartier kann für die äußere Erschließung des Plangebietes die bereits vorhandene städtebauliche Infrastruktur genutzt werden.
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan „Friedhofstraße“ sollen die planungsrechtlichen Bedingungen für das Vorhaben geschaffen werden. Für das Plangebiet existiert bislang kein Bebauungsplan.
Der Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt.
Der Bebauungsplan entspricht den Zielen des Regionalplans Südhessen im Sinne des § 1 Abs. 4 BauGB. Der Bebauungsplan entspricht nicht vollständig den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gorxheimertal im Sinne des § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Der Bebauungsplan „Friedhofstraße“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften sowie wasserwirtschaftlichen Festsetzungen treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
- nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Fehler und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal, Rathaus Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Der Bebauungsplan „Friedhofstraße“ kann einschließlich der Begründung während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr) bei der Gemeinde Gorxheimertal (Fachbereich Bauen und Liegenschaften), Rathaus Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35, Raum 22 eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangen.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan einschließlich der Begründung ergänzend in das Internet eingestellt. Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Gemeinde Gorxheimertal www.gorxheimertal.de unter „Home“ → „Umwelt, Bauen & Wohnen“ → „Bauen“ → „Bauleitplanung“ (https://www.gorxheimertal.de/umwelt-bauen-wohnen/bauen/bauleitplanung) und über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) zur Einsichtnahme bereit.
Gorxheimertal, den 10.07.2026
Abbildung 1: Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Friedhofstraße“
Bereitstellungsdatum: 13.07.2026
Bekanntmachung_Satzungsbeschluss_Bebauungsplan_Friedhofstraße.pdf
Ein Flächennutzungsplan wird in der Regel über das gesamte Gemeindegebiet erlassen. Er regelt grundsätzlich nur, wie die Flächen in der Gemeinde genutzt werden bzw. in Zukunft genutzt werden sollen. Dabei werden lediglich Unterscheidungen getroffen zwischen Bauflächen, Waldflächen, Ackerflächen, etc. Der Flächennutzungsplan kann im Bürger-GIS des Kreis Bergstraße abgerufen werden.
Ein Bebauungsplan regelt für ein bestimmtes Gebiet, üblicherweise für Bauflächen, wie dieses zu bebauen ist. Er besteht in der Regel aus einer Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie einer Begründung. Der Bebauungsplan wird von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossen. Ein Abruf der Bebauungspläne kann über das Bürger-GIS des Kreis Bergstraße erfolgen.
Über das Bürger-GIS des Kreis Bergstraße können der Flächennutzungsplan sowie die Bebauungspläne der Gemeinde Gorxheimertal abgerufen werden.
Das Geographische Informations-System (GIS) bedeutet, dass man Daten und Informationen die einen Raumbezug haben, in einer Karte entsprechend grafisch darstellen kann. Man verknüpft dabei Fachinformationen mit einer entsprechenden Kartengrundlage. Viele der heutigen erstellten Daten liegen bereits in digitaler Form vor. Die Gemeinde Gorxheimertal hat ein internes GIS im Einsatz, in dem für das Gorxheimertal die Fachdaten wie Bebauungspläne, Kanalleitungen, Bodenrichtwerte, Jagdkataster, Straßenbeleuchtung etc. auf der Flurkarte der Gemeinde Gorxheimertal an der räumlich richtigen Stelle dargestellt sind.
Der Kreis-Bergstraße hat für alle Bürger ein frei zugängliches GIS - Bürger-GIS - installiert. Darin sind alle, für den Kreis-Bergstraße, verfügbaren grafischen Informationen, zu verschiedenen Fachthemen hinterlegt. So können neben der Flurkarte beispielsweise auch die Bebauungspläne der jeweiligen Kommunen abgerufen werden, Naturschutz- und Vogelschutzgebiete, die Flächennutzungspläne, die Trinkwasserqualitäten, Informationen zu Hotels und Gaststätten, Naturparkplätze, Jugendzeltplätze, Nibelungensteig sowie ein Sozialatlas sind ebenfalls dargestellt.