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Herzlich willkommen in Gorxheimertal

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung regelt den Planungswillen der Gemeinde. Man unterscheidet dabei grundsätzlich in die "vorbereitende Bauleitplanung“ (Flächennutzungsplan) und die "verbindliche Bauleitplanung“(Bebauungsplan).

Amtliche Bekanntmachung: Bauleitplanung der Gemeinde Gorxheimertal

Frühzeitige Unterrichtung und Öffentlichkeitsbeteiligung:

Nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit

vom 02.03.2026 bis einschließlich 09.03.2026

unterrichten und zur Planung äußern.

Im Anschluss an die frühzeitige Unterrichtung wird nach § 13a BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit

vom 10.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026

durchgeführt.

Für beide Beteiligungszeiträume wird der Entwurf des Bebauungsplans „Friedhofstraße“ mit Begründung und Bodengutachten wie folgt veröffentlicht:

Auf die vorgenannte Internetseite der Gemeinde Gorxheimertal wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Rathaus Gorxheimertal, Fachbereich Bauen und Liegenschaften, Siedlungsstraße 35, Raum 22, während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8.00 – 15.30 Uhr, und Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Zur Erörterung des Bebauungsplans steht Andreas Michael unter 06201/294916 oder andreas.michael(@)gorxheimertal.de

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch an teschner(@)planergruppe-rob.de abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal in öffentlicher Sitzung. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Emailadresse oder/und der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Gemeinde und dem von ihr mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro Planergruppe ROB GmbH, Am Kronberger Hang 3, 65824 Schwalbach am Taunus für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelle(@)datenschutz.hessen.de.

Gorxheimertal, den 25.02.2026

Bereitstellungsdatum: 25.02.2026

Ein Flächennutzungsplan wird in der Regel über das gesamte Gemeindegebiet erlassen. Er regelt grundsätzlich nur, wie die Flächen in der Gemeinde genutzt werden bzw. in Zukunft genutzt werden sollen. Dabei werden lediglich Unterscheidungen getroffen zwischen Bauflächen, Waldflächen, Ackerflächen, etc. Der Flächennutzungsplan kann im Bürger-GIS des Kreis Bergstraße abgerufen werden.

Ein Bebauungsplan regelt für ein bestimmtes Gebiet, üblicherweise für Bauflächen, wie dieses zu bebauen ist. Er besteht in der Regel aus einer Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie einer Begründung. Der Bebauungsplan wird von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossen. Ein Abruf der Bebauungspläne kann über das Bürger-GIS des Kreis Bergstraße erfolgen.

Über das Bürger-GIS des Kreis Bergstraße können der Flächennutzungsplan sowie die Bebauungspläne der Gemeinde Gorxheimertal abgerufen werden.

Das Geographische Informations-System (GIS) bedeutet, dass man Daten und Informationen die einen Raumbezug haben, in einer Karte entsprechend grafisch darstellen kann. Man verknüpft dabei Fachinformationen mit einer entsprechenden Kartengrundlage. Viele der heutigen erstellten Daten liegen bereits in digitaler Form vor. Die Gemeinde Gorxheimertal hat ein internes GIS im Einsatz, in dem für das Gorxheimertal die Fachdaten wie Bebauungspläne, Kanalleitungen, Bodenrichtwerte, Jagdkataster, Straßenbeleuchtung etc. auf der Flurkarte der Gemeinde Gorxheimertal an der räumlich richtigen Stelle dargestellt sind.

Der Kreis-Bergstraße hat für alle Bürger ein frei zugängliches GIS - Bürger-GIS - installiert. Darin sind alle, für den Kreis-Bergstraße, verfügbaren grafischen Informationen, zu verschiedenen Fachthemen hinterlegt. So können neben der Flurkarte beispielsweise auch die Bebauungspläne der jeweiligen Kommunen abgerufen werden, Naturschutz- und Vogelschutzgebiete, die Flächennutzungspläne, die Trinkwasserqualitäten, Informationen zu Hotels und Gaststätten, Naturparkplätze, Jugendzeltplätze, Nibelungensteig sowie ein Sozialatlas sind ebenfalls dargestellt.