FAQ - Häufig gestellte Fragen
1 Allgemeine Informationen
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren und bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Um diese ehrgeizigen Ziele umzusetzen, ist ein tiefgreifender Wandel in der Wärmeversorgung erforderlich. Ein großer Teil der Emissionen entsteht weiterhin durch den Einsatz fossiler Energieträger wie Erdgas und Heizöl in der Wärmeversorgung.
Für die Gemeinde Gorxheimertal wird derzeit im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung eine Strategie erarbeitet, die konkrete Empfehlungen für den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 enthält. Die kommunale Wärmeplanung zeigt auf, welche Formen der Wärmeversorgung in den verschiedenen Ortsteilen am besten geeignet sind. Dabei werden neben der Senkung der Treibhausgasemissionen auch wirtschaftliche Aspekte der geplanten Maßnahmen berücksichtigt.
Die Wärmewende verlangt erhebliche Investitionen – sowohl von privaten und öffentlichen Eigentümerinnen und Eigentümern als auch von Energieversorgern. Der kommunale Wärmeplan soll hier Orientierung bieten und auf diese Weise zu mehr Planungssicherheit beitragen.
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) verpflichtet alle Kommunen in Deutschland zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans. Für Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – wie Gorxheimertal – gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2028 zur Erstellung des Wärmeplans. Anschließend muss dieser alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden.
Die Kommunale Wärmeplanung in Gorxheimertal gliedert sich in vier zentrale Planungsschritte: Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zonierung und Szenarienentwicklung sowie die Umsetzungsstrategie mit Maßnahmenplan.
In der Bestandsanalyse wurden die aktuellen Wärmebedarfs- und Verbrauchsdaten der Gebäude in Gorxheimertal bei den Energieversorgern abgefragt und ausgewertet. Zudem wurde die bestehende Versorgungssituation untersucht – also welche Wärmeerzeuger genutzt werden, wie alt diese sind, welche Energieträger zum Einsatz kommen und ob bereits Gas- oder Wärmenetze vorhanden sind. Auch die Treibhausgasemissionen der aktuellen Wärmeversorgung wurden ermittelt. Der Gebäudebestand wurde dabei nach Gebäudetypen und Baualtersklassen erfasst.
Die Potenzialanalyse identifizierte Einsparpotenziale im Energieverbrauch und untersuchte die Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Geothermie, Umweltwärme oder Solarenergie sowie zur Nutzung von Abwärme.
Im Schritt der Zonierung und Szenarienentwicklung wurde das Gemeindegebiet von Gorxheimertal in sogenannte „voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete“ eingeteilt – Gebiete mit dezentraler Versorgung, potenzielle Wärmenetzgebiete, und Gebiete, in denen die Möglichkeit eines Wärmenetzes in den nächsten Jahren geprüft werden muss (Prüfgebiete) Für diese Zonen wurden verschiedene Szenarien zur zukünftigen Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien und Abwärme erarbeitet. Unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Realisierungsrisiken und Klimaschutz wurde ein bevorzugtes Zielszenario empfohlen.
Abschließend werden im Rahmen der Umsetzungsstrategie konkrete Maßnahmen zur Realisierung des Zielszenarios entwickelt und priorisiert. Zuständigkeiten werden definiert, Kosten abgeschätzt und ein Zeitplan für die Umsetzung erarbeitet – in enger Abstimmung mit der kommunalen Projektgruppe von Gorxheimertal.
Die Ergebnisse der Bestandsanalyse, der Potenzialanalyse und der Zonierung wurden bereits in der Bürgerversammlung am 4. November 2025 vorgestellt. Die fachlichen Arbeiten am kommunalen Wärmeplan für die Gemeinde Gorxheimertal werden voraussichtlich bis Ende März 2026 abgeschlossen sein. Anschließend wird der Entwurf des Wärmeplans in den gemeindlichen Gremien beraten. Mit der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung wird der kommunale Wärmeplan schließlich offiziell verabschiedet.
Der fertige Kommunale Wärmeplan der Gemeinde Gorxheimertal wird nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht.
Die Gemeinde Gorxheimertal bzw. die mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragten Fachbüros erheben Daten grundsätzlich nur in dem Umfang, der für die Erstellung des Kommunalen Wärmeplans erforderlich ist. Sensible Daten werden gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben anonymisiert – etwa durch die Zusammenfassung mehrerer Hausnummern, Baublöcke oder Straßenzüge –, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sind. Auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen, die ihre Daten bereitstellen, werden vertraulich behandelt und geschützt.
2 Bedeutung der Kommunalen Wärmeplanung für die Bürgerinnen und Bürger
Nein, der Kommunale Wärmeplan der Gemeinde Gorxheimertal hat keine rechtliche Wirkung für Eigentümerinnen und Eigentümer. Er begründet weder einklagbare Rechte noch Pflichten. Die im Wärmeplan dargestellten „voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete“ zeigen lediglich auf, welche Versorgungsarten in bestimmten Bereichen besonders geeignet erscheinen. Eine verbindliche Festlegung ist damit nicht verbunden.
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument der Gemeinde Gorxheimertal. Sie zeigt auf, wo lokale Potenziale für erneuerbare Wärmequellen bestehen und in welchen Gebieten bestimmte Versorgungsarten künftig eine besondere Rolle spielen könnten.
Investitionsentscheidungen werden durch die Wärmeplanung vorbereitet, jedoch nicht verbindlich beschlossen. Ob und wann ein Wärmenetz tatsächlich realisiert wird, entscheidet sich erst im Anschluss an die Wärmeplanung auf Grundlage vertiefter Planungs- und Genehmigungsschritte.
Der derzeit in Bearbeitung befindliche Kommunale Wärmeplan für Gorxheimertal enthält daher keine verbindlichen Vorgaben für einzelne Haushalte hinsichtlich einer kurzfristigen Umstellung der Heizungsanlage.
Eigentümerinnen und Eigentümer können auf Basis des Wärmeplans jedoch erkennen, welche Versorgungsarten für ihr Gebäude voraussichtlich bevorzugt werden und welche energetischen Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sein könnten. So wird beispielsweise sichtbar, ob ein Gebiet für den (Aus-)Bau eines Wärmenetzes geeignet ist oder ob eine dezentrale Versorgung (beispielsweise über Wärmepumpe oder Holzpelletkessel) infrage kommt.
Für die Heizungsanlagen der Gebäude sind und bleiben die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich. Dabei gelten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG):
Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben und auch repariert werden. Erst ab dem 1. Januar 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Spätestens dann müssen alle Heizsysteme sowie der Bezug aus Wärmenetzen vollständig auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt sein.
Im Neubau gilt bereits seit dem 1. Januar 2024, dass Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Für neue Heizungen in bestehenden Gebäuden greift diese Vorgabe jedoch erst nach Ablauf der Frist zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans. In Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – wie der Gemeinde Gorxheimertal – ist dies ab dem 1. Juli 2028 der Fall.
Sollte die Gemeinde auf Grundlage des Kommunalen Wärmeplans eine förmliche Entscheidung über die Ausweisung eines Gebietes zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet gemäß § 26 des Wärmeplanungsgesetzes treffen, gelten die Anforderungen zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien für neue Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden bereits einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung.
Aktuell dürfen in bestehenden Gebäuden also weiterhin neue Öl- oder Gasheizungen eingebaut und theoretisch bis zum 1. Januar 2045 betrieben werden. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Kosten für fossile Heizsysteme durch steigende Energiepreise und CO₂-Abgaben weiter zunehmen. Neben dem Klimaschutz kann sich daher auch bei Bestandsgebäuden ein frühzeitiger Umstieg auf alternative Heizsysteme lohnen – nicht zuletzt im Hinblick auf die Lebensdauer der Anlage.
Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang eine Informationspflicht vor dem Einbau einer neuen Heizung eingeführt und entsprechende Informationsmaterialien bereitgestellt.
Zudem wird der Wechsel des Heizungssystems staatlich gefördert. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor dem Heizungstausch umfassend zu informieren und eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen – beispielsweise durch lokale, kostenlose Energieberatungsangebote.
Wenn ein Wärmenetz errichtet wird, ist dies nicht automatisch mit einem Anschluss- oder Benutzungszwang verbunden.
Sollte die Gemeinde Gorxheimertal in Zukunft in den Gebieten, in denen ein Wärmenetz aufgebaut werden soll, den Erlass einer Wärmesatzung mit Anschluss- und Benutzungszwang beschließen, muss diese Satzung Ausnahmen vorsehen. Dezentrale Wärmequellen, die nach den Kriterien des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinsichtlich ihrer Klimaverträglichkeit als gleichwertig zu einem Wärmenetzanschluss gelten, müssen in einer solchen Fernwärmesatzung als Alternative zugelassen werden.
Wer sich also für eine gleichwertige dezentrale Versorgung entschieden hat oder dies zukünftig tut, braucht keine Rechtsunsicherheit zu befürchten – auch wenn die Gemeinde noch keine Wärme- oder Ausbaupläne für die Fernwärme vorgelegt hat.
Mieterinnen und Mieter haben keine direkten Handlungspflichten im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung. Verpflichtungen bestehen für Eigentümerinnen und Eigentümer gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GEG regelt auch mögliche Mieterhöhungen nach energetischen Modernisierungen:
- Werden Fördermittel genutzt, dürfen bis zu 10 Prozent der Kosten abzüglich der Förderung auf die Miete umgelegt werden.
- Ohne Fördermittel liegt dieser Wert bei 8 Prozent.
Die Mieterhöhungen sind dabei begrenzt: Nach dem Austausch einer Heizungsanlage darf die Miete um maximal 0,50 Euro pro Quadratmeter steigen. Bei anderen Modernisierungsmaßnahmen können es bis zu 3 Euro pro Quadratmeter sein, um Einsparungen bei den Heizkosten zu berücksichtigen.
Neben der Installation einer klimafreundlichen Heizungsanlage sollte auch die Gebäudedämmung berücksichtigt werden. Zwar sind die Investitionskosten für die Dämmung in der Regel höher als bei der Sanierung des Heizungssystems, langfristig kann dadurch jedoch der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden. Je besser ein Gebäude gedämmt ist, desto geringer sind der Heizwärme- und Kühlbedarf. Dies wirkt sich auch darauf aus, welches Heizsystem nach der Sanierung am besten geeignet ist und welche Investitions- und Folgekosten damit verbunden sind.
Neben dem Austausch der Heizung und der energetischen Sanierung gibt es zahlreiche weitere Maßnahmen, die mit geringem Aufwand oder ohne größere Investitionen den Energieverbrauch im Alltag reduzieren und direkt Heiz- sowie Warmwasserenergie einsparen können. Dazu gehören unter anderem:
- Heizung herunterdrehen, besonders bei längerer Abwesenheit
- Heizkörper entlüften
- Einsatz von Thermostaten
- Hydraulischer Abgleich des Rohrnetzes im Haus
- Kurze Stoßlüftungen anstelle von dauerhaft gekippten Fenstern
- Abdichtung von Türen
- Nutzung wassersparender Armaturen für Dusche oder Waschbecken
- Vermeidung unnötig laufenden warmen Wassers
Weitere Informationen dazu sind unter anderem auf den Webseiten der Verbraucherzentrale zu finden.
Die LandesEnergieAgentur Hessen bietet mit der Verbraucherzentrale Hessen Energieberatungen in verschiedenen Formaten.
Die Energieagentur Bergstraße bietet für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Bergstraße ein kostenloses und neutrales Beratungsangebot rund um das Thema Energie.
Darüber hinaus bietet die Deutsche Energie-Agentur (DENA) eine Suchmaschine an, mit der Sie, für Ihre Frage passende, qualifizierte Energieberaterinnen und Energieberater in Ihrer Nähe finden können.
Eine Wärmepumpe nutzt Umweltwärme aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich, um Gebäude zu beheizen. Für diesen Prozess wird Strom benötigt – jedoch nur etwa für ein Viertel der erzeugten Wärmemenge. Die genaue Effizienz hängt vom jeweiligen Wärmepumpensystem ab. Niedrige Systemtemperaturen bei Heizung und Warmwasserbereitung sowie die Nutzung von Grundwasser oder Erdreich als Wärmequelle steigern die Effizienz zusätzlich.
Wenn der Strom für den Betrieb der Wärmepumpe aus dem öffentlichen Netz stammt, hängt ihr Klimaschutzbeitrag vom Anteil erneuerbarer Energien wie Wind- oder Solarstrom im Strommix ab. Alternativ kann die Wärmepumpe mit Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage betrieben werden, was sowohl ökologisch vorteilhaft ist als auch Unabhängigkeit von steigenden Stromkosten schafft.
Umfassende Informationen zur Funktionsweise, zu den Vorteilen, zu den Voraussetzungen für den Einsatz sowie zu möglichen Nachteilen von Wärmepumpen finden Sie unter anderem auf den Webseiten der Verbraucherzentrale und des Umweltbundesamtes.