Der Hessische Landtag besteht in der Regel aus 110 Abgeordneten. 55 Abgeordnete werden in den Wahlkreisen direkt gewählt, die restlichen 55 Abgeordneten erhalten ihre Sitze über die Landeslisten der Parteien. In der laufenden 19. Wahlperiode, die am 18. Januar 2014 begonnen hat, gehören dem Landtag 47 Abgeordnete der CDU, 37 der SPD, 14 der GRÜNEN und jeweils 6 der FDP und der Partei DIE LINKE an. Die Wahlperiode des Hessischen Landtags dauert 5 Jahre.
Landtagswahl vom 28. Oktober 2018 mit Volksabstimmung
Die amtlichen Wahlergebnisse Landesstimmen der Gemeinde Gorxheimertal zur Landtagswahl in Tabellenform.
Die amtlichen Wahlergebnisse Wahlkreisstimmen der Gemeinde Gorxheimertal zur Landtagswahl in Tabellenform.
Die amtlichen Wahlergebnisse Landesstimmen der Gemeinde Gorxheimertal zur Landtagswahl als Diagramm.
Die amtlichen Wahlergebnisse Wahlkreisstimmen der Gemeinde Gorxheimertal zur Landtagswahl als Diagramm.
Das amtliche Ergebnis der Volksabstimmung
|
Bundestagswahl:
Bei der Bundestagswahl 2021 wurden insgesamt 736 Abgeordnete in den 20. Deutschen Bundestag gewählt. Bei der Wahl am 26.09.2021 sind insgesamt 50 Abgeordnete aus Hessen in den Bundestag gewählt worden und zwar 12 Abgeordnete der CDU, 15 der SPD, 7 der FDP, 5 der AfD, 9 der GRÜNEN sowie 2 Abgeordnete der Partei DIE LINKE. Die Abgeordneten werden für vier Jahre gewählt. Die nächste Bundestagswahl findet 2025 statt. Ergebnisse der Landratswahl 2021 aus der Gemeinde Gorxheimertal können Sie dem Votemanager entnehmen.
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Mindestalter für die Wählbarkeit als Bundestagsabgeordneter beträgt ebenfalls 18 Jahre. |
Europawahl:
Das Europäische Parlament setzt sich zurzeit aus 751 Abgeordneten zusammen. Jeder Mitgliedstaat legt sein eigenes Wahlverfahren fest. Nach dem deutschen Europawahlgesetz können die Parteien entweder Landeslisten oder Bundeslisten aufstellen. Wahlkreise, in denen Abgeordnete direkt gewählt werden, gibt es nicht. An der Europawahl in Deutschland können auch hier lebende Staatsangehörige aus den anderen Mitgliedstaaten der EU teilnehmen. Ebenso sind Deutsche, die in anderen Mitgliedstaaten wohnen, auch dort wahlberechtigt. Die Eintragungen in die Wählerverzeichnisse werden zwischen den Mitgliedstaaten abgeglichen, um eine mehrfache Teilnahme an der Wahl auszuschließen. Das Alter, mit dem man wählen und gewählt werden kann, beträgt 18 Jahre. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.
|