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Neuerungen im Energiebereich - GEG und Förderlandschaft

Seit 1. November 2021 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). In diesem wurde das Energieeinspargesetz (ESpG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengefasst – diese Gesetze und die Verordnung sind im GEG aufgegangen. Im GEG wurden somit die gesetzlichen Anforderungen des Energiesparrechts für Wohn- und Nichtwohngebäude vereinheitlicht. Das Gesetz kann hier eingesehen werden: https://geg-info.de/geg/index.htm

 
Mit dem Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 1. Januar 2021 haben sich die Angebote für den Bereich energetische Sanierung grundlegend geändert.
 
Die Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden nun nach dem Umfang der Sanierung gegliedert – ob man nur Einzelmaßnahmen durchführt oder das Gebäude so umfangreich saniert wird, dass ein Effizienzhausstandard erreicht wird.
Die BEG Einzelmaßnahmen gilt sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude und kann in der Zuschussvariante seit dem 1. Januar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Die Kreditvariante wird erst zum 1. Juli starten, solange laufen die bisherigen KfW-Programme weiter.
 
Bei der Gesamtsanierung zum Effizienzhaus wird unterschieden zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die neuen Programme starten ebenfalls zum 1. Juli und lauten „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ (BEG NWG) und „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG). Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Zuschuss und Kredit.
 
Grundsätzlich muss bei der BEG in allen Programmteilen der Förderantrag vor Auftragsvergabe gestellt werden. Daher ist eine fundierte Beratung im Voraus äußerst wichtig, um alle Förderbedingungen einzuhalten und kein Geld zu verlieren.
Das Team der Energieagentur agiert als Serviceeinheit des Kreises Bergstraße kostenlos und herstellerneutral. Beantwortet werden nicht nur Fragen zu Fördermöglichkeiten, sondern auch zu Technik und Bauphysik. Die Beratung steht allen Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Bergstraße offen. Aufgrund der Pandemielage finden die Beratungen derzeit telefonisch oder per Videochat statt.
 
Einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten für Energiesparmaßnahmen an Wohngebäuden (sowohl für Bestandsgebäude als auch Neubauten) im Kreis Bergstraße bieten die Fördertabellen der Energieagentur Bergstraße. Die Förderübersichten wurden mit den neuen Förderkonditionen aktualisiert und sind auf der Homepage der WFB unter www.wirtschaftsregion-bergstrasse.de/Energie/Energie-sparen im Downloadbereich (rechte Spalte) auf dem jeweils neusten Stand als pdf-Datei herunterzuladen.