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Kommunalwahl 2021: Nachrücker in die Gemeindevertretung

Der am 14.03.2021 über den Wahlvorschlag der Sozialen Partei Deutschlands

– SPD – in die Gemeindevertretung gewählte Bewerber Herr Frank Kohl, Gorxheimertal hat mit seinem Amtsantritt zum Bürgermeister der Gemeinde Gorxheimertal auf die weitere Ausübung seines Gemeindevertretermandats verzichtet und scheidet somit mit Ablauf des 31.12.2023 aus der Vertretungskörperschaft aus (§ 33 KWG).

 

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung stelle ich hiermit fest, dass

 

– der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der SPD mit den meisten Stimmen, Herr Horst Wetzel, Gorxheimertal schriftlich erklärt hat, dass er das Mandat nicht annehmen wird

 

– die danach folgende nächste Bewerberin des Wahlvorschlags der SPD mit den meisten Stimmen, Frau Hannah Kohl, Mörlenbach das Mandat nicht annehmen kann

 

– der dann nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der SPD mit den meisten Stimmen,

 

Herr Thomas Winkler, Gorxheimertal

 

zum 01.01.2024 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal nachrückt.

 

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35, 69517 Gorxheimertal einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Gorxheimertal, 23.12.2023

 

Der Gemeindewahlleiter

Udo Zink