![]() |
Steuererklärungen der gemeinnützigen Vereine
|
Die dafür erforderlichen Vordrucke werden den Vereinsvorständen im Laufe des Frühjahrs übersandt. Damit diese auch beim richtigen Adressaten ankommen, bittet das Finanzamt darum, etwaige personelle Veränderungen im Vereinsvorstand bereits jetzt schriftlich, per Fax oder E-Mail mitzuteilen. Wer als neuer oder alter Vereinsvorstand Probleme beim Ausfüllen der Formulare hat, findet Hilfe in der Broschüre „Steuerwegweiser für gemeinnützige Vereine und für Übungsleiter/-innen“, die beim Finanzamt Bensheim und in der Außenstelle Fürth kostenlos erhältlich ist und auch im Internet zum Download bereit steht. Darüber hinaus bitten die Mitarbeiter/-innen des Finanzamts darum, den Erklärungsvordrucken unbedingt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, Tätigkeitsberichte und bei Sportvereinen auch die „Anlage Sportvereine“ beizufügen. Im Internet: www.finanzamt-bensheim.de
|