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Bericht des Bürgermeisters


 

Bürgermeister Spitzer berichtete unter anderem aus den Sitzungen des Gemeindevorstandes 21.11.2011 und 05.12.2011.

 

Ehrung der verdienten und erfolgreichen Vereinsmitglieder

Die eingereichten Vorschläge wurden von Gemeindevorstand und USSKA beraten und bei Erfüllung der Kriterien der Satzung wird eine Ehrung im Rahmen des Neujahrsempfangs am 8.1.2012, 17:00 Uhr, Bürgerhaus Gorxheimertal, erfolgen.

 

Seniorennachmittag 2012

Der Ablauf Seniorennachmittag wurde im Gemeindevorstand und USSKA erörtert. Die Veranstaltung ist auf Sonntag, 15.1.2012, 14:00 Uhr, Bürgerhaus Gorxheimertal, terminiert.

Alle Seniorinnen und Senioren sind recht herzlich zu dieser Veranstaltung eingeladen.

Bedanken möchte ich mich bereits heute bei unseren Mandatsträgern, die in gewohnter Form für die reibungslose Bewirtung Verantwortung tragen.

 

Errichtung eines Hinweisschildes Spielende Kinder in der Straße "Im Gärtel" 

Einer entsprechenden Anfrage konnte in der gewünschten Form nicht stattgegeben werden. Es wurde zunächst beschlossen, eine Verkehrsmessung mit dem gemeindeeigenen Messgerät in der Straße „Im Gärtel“ vorzunehmen.

 

Beteiligungsbericht 2011 gem. § 123 a HGO  

Nach § 123 a Abs. 1 HGO hat die Gemeinde zur Information von Gemeindevertretung und Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. Diese Pflicht ist seit Inkrafttreten der HGO- Novelle (Änderungsgesetz vom 31.01.2005 – GVBl. I S. 54 -) am 10.02.2005 unmittelbar anzuwenden. 

In dem Bericht sind alle Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts aufzuführen, wenn die Gemeinde mindestens 20 % der Anteile hält. 

Die Gemeinde Gorxheimertal ist zurzeit an folgenden Unternehmen des Privatrechts beteiligt: 

- HEAG Südhessische Energie AG (HSE), Darmstadt                                          26.810 €

- Volksbank Überwald-Gorxheimertal eG, Abtsteinach                                                500 €

- Baugenossenschaft Viernheim eG, Viernheim                                                       2.080 €

- Stadtwerke Weinheim GmbH, Weinheim                                                            128.000 €

- Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH, Heppenheim                                          2.500 € 

Die Beteiligung an allen aufgeführten Unternehmen liegt jeweils unter 20 % der Anteile, so dass kein Beteiligungsbericht erforderlich ist. 

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Kreises Bergstraße wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass aufgrund der nicht vorhandenen einschlägigen Beteiligungen es ausreicht, die Gemeindevertretung entsprechend zu informieren.  

Der Gemeindevorstand hat beschlossen, aufgrund der nicht vorhandenen einschlägigen Beteiligungen keinen Beteiligungsbericht zu erstellen. Eine entsprechende Mitteilung hat in der nächsten Gemeindevertretersitzung zu erfolgen.

 

Antrag Caritasverband Darmstadt
hier: Jährlicher Zuschuss für die Demenzgruppe "Geschenkte Zeit" der Caritas Sozialstation Mörlenbach-Absteinach-Birkenau-Gorxheimertal 

In der Kuratoriumssitzung der Caritas Sozialstation haben die beteiligten Kommunen signalisiert, das Projekt "Geschenkte Zeit" finanziell zu unterstützen. Der Zuschuss beläuft sich jährlich auf 1000 €.

Mit diesem Projekt der Caritas Sozialstation Mörlenbach sollen Entlastungen für pflegende Angehörige und Betreuungsangebote für Menschen mit Demenz geschaffen/unterhalten werden.

Sobald sich die Kommunen zur Bezuschussung entscheiden, kann der Caritasverband seinerseits weitere Zuschüsse bei den Pflegekassen beantragen.

Der Gemeindevorstand hat eine jährliche Unterstützung in Höhe von 1000 € zugesagt

 

Schließung der Verwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr 

Wie in den Vorjahren werden die Verwaltung, der Bauhof und die Kindertagesstätte zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen bleiben. Für Notfälle sind Bereitschaften eingerichtet.

 

Entwässerungssatzung
hier: Umsetzung der Einführung der Niederschlagswassergebühr und rückwirkender Erlass von Bescheiden wegen rechtlicher Unzulässigkeit der Bescheiderhebung/Gebühreneinzug durch die Stadtwerke Weinheim GmbH 

Nach entsprechender Festsetzung durch den Gemeindevorstand wird es zu einer rückwirkenden Einführung der Niederschlagswassergebühr nicht kommen. Diese wird zum 1.1.2012 eingeführt, vorbehaltlich der Zustimmung zur Neufassung der Entwässerungssatzung in der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung. Verschiedene rechtsberatende Stellen haben der Gemeinde empfohlen so vorzugehen, da die aktuelle Entwässerungssatzung der Gemeinde keine rückwirkende Erhebung einer Niederschlagswassergebühr zulässt. Die Gebührenpflichtigen werden rückwirkend zum Jahr 2007 in den nächsten Tagen neue Gebührenbescheide erhalten. In den Jahren 2007-2010 werden diese eins zu eins identisch sein, mit den Bescheiden die diese bereits seinerzeit über die Stadtwerke Weinheim GmbH erhalten haben. Für das Jahr 2011 wird erstmalig ein Gebührenbescheid erstellt. Die Rechtswidrigkeit der Bescheiderstellung durch die Stadtwerke Weinheim GmbH, die erst durch aktuelles allgemeines Urteil (nicht auf Gorxheimertal bezogen) im vergangenen Jahr festgestellt wurde, kann nur durch den Erlass neuer Bescheide geheilt werden. Die Vorgehensweise über die Stadtwerke Weinheim GmbH war damals aus Sicht der beteiligten Rechtberatungen sowohl auf Seiten der Stadtwerke als auf Seiten der Gemeinde, rechtskonform.

 

Sanierung Mehrzweckhalle
hier: Einbau eines akustischen Signalgebers als Kompensationsmaßnahme zur vorübergehenden weiteren
Nutzung der Umkleidekabinen 

Vor der Gemeindevorstandssitzung hat am 5.12.2011 ein Gespräch mit der TG Jahn Trösel, MGV Liederkranz Trösel und dem SV Unter-Flockenbach stattgefunden. Kurzfristig hat der Gemeindevorstand als Kompensationsmaßnahme beschlossen, einen akustischen Signalgeber einzubauen, der umgehend über Störungen im Heizungsbereich warnen und diese auch zeitgleich abstellen würde. Diese Maßnahme gewährleistet eine weitere Nutzung der Duschkabinen und sanitären Anlagen für den Trainingsbetrieb.

Über weiterführende Maßnahmen und Vorgehensweisen wird der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 19.12.2011 beraten.

 

Bauleitplanung der Stadt Weinheim - 5. Änderung des  Flächennutzungsplans
hier: Stellungnahme der Gemeinde Gorxheimertal im
FORMTEXT  Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
 

Es wurden keine Bedenken gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplans und gegen die Aufstellung des Bebauungsplans der Stadt Weinheim geltend gemacht. Es handelt sich um das Gebiet ehemaliger Güterbahnhof. Das Gewerbegebiet soll verringert und das angrenzende Sondergebiet ausgeweitet werden.

 

Felsnase L 3257 - Beauftragung der Sicherung der Felsböschung 

Der Auftrag für die Sicherungsmaßnahme oberhalb der Einfahrt Alter Weg wurde an die günstigste Bieterin, Firma Grimmig, Heidelberg, vergeben.

 

Breitbandversorgung Gorxheimertal hier: Interkommunale Zusammenarbeit beim Breitbandprojekt Überwald- Weschnitztal zum Aufbau eines Glasfaserrings/Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung 

Die Gemeindevertretung hat durch Beschlussfassung 9.8.2011 dem Breitbandprojekt zugestimmt und den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an den Gemeindevorstand übertragen. Dieser Vereinbarung hat der Gemeindevorstand nun zugestimmt.

Die offizielle Unterzeichnung aller beteiligten Kommunen soll am 14.12.2011 erfolgen.

 

Überwachung fließender und ruhender Verkehr / Ergebnisermittlung 

Seit März 2010 kontrolliert der kommunale Hilfspolizeibeamte der Gemeinde Wald-Michelbach auch in der Gemeinde Gorxheimertal den fließenden und ruhenden Verkehr.

Es erfolgten 2010 insgesamt 16 Geschwindigkeitsmessungen.

Es wurden hierbei 38.413 Fahrzeuge gemessen.

Geahndet wurden hiervon 2.042 Fahrzeuge, das entspricht einer geahndeten Überschreitungsquote von 5,32 %.

Bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs wurden bis Juni 2011 125 Parkverstöße geahndet.

2011 wurden bisher 5 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Es wurden hierbei 11.995 Fahrzeuge gemessen, von denen 655 Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet

wurden. Dies entspricht einer Ahndungsquote von 5,5%.

 

Der Gemeindevorstand hat beschlossenen an einer Weiterführung der Vereinbarung mit der Gemeinde Wald-Michelbach festzuhalten.

 

Folgendem Bauantrag wurde zugestimmt:

Bauvorhaben Umbau-und Aufstockung eines Einfamilienhauses - Nachtrag
Lage:Siedlungsstraße 12
Gemarkung: Unter-Flockenbach, Flur 4, Nr. 67/38

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